Polizei Schweiz
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Schweiz: Verwirrung im Unrechtsstaat

In unregelmäßigen Abständen gibt POLIZEI-SCHWEIZ.ch interessante Berichte oder Meinungen von Dritten in der Rubrik "Debatte & Meinung" wieder.

Gegenwärtig bewegt den Blätterwald und wohl auch die Bürger (sowie die rechtschaffenen Ausländer) die Ausschaffungsinitiative. Linke und die Mitte laufen Sturm gegen sie.

Die sog. Mitte (also alle Parteien außer der SVP) forcieren den Gegenvorschlag des Bundesrates. Rote, Grüne und Alternative lehnen beides ab.

Es stellt sich daher die Frage: Zurecht oder zu unrecht?

Anläßlich der Debatte um die Ausschaffungsinitiative hat es in der aktuellen Weltwoche einen lesenswerten Artikel, welcher der Frage, was von der Initiative selbst und was vom Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative zu halten ist, nachgeht (kursiv = Quelle Weltwoche, Autor Alex Baur):

Mit Einsprachen werden Ausschaffungen jahrelang verzögert und verhindert, der Rechtsstaat wird mit seinen eigenen Mitteln ausgehebelt. Die Ausschaffungsinitiative will dies verhindern. Der Gegenvorschlag würde die heutigen Missstände in der Verfassung zementieren.

In der Nacht auf Weihnachten 2001 lauerten drei Männer dem Wirt des Restaurants «Chinatown» in Aarau auf. Als Nhu Thong Trinh nach Geschäftsschluss in sein Auto steigen wollte, traf ihn ein Samuraischwert am Kopf. Ein zweiter Täter stach darauf mit einem fünfzehn Zentimeter langen Dolch mindestens zehn Mal auf das sterbende Opfer ein. Der 41-jährige Nhu Thong Trinh hatte keine Überlebenschance. Er hinterliess eine Witwe und vier Kinder.

Die Bluttat erschütterte den Aargau. Der Sonntagsblick spekulierte über Schutzgelderpressungen der «gelben Mafia». Die Realität war einiges banaler, aber nicht weniger erschütternd. Nhu Thong Trinh war kein Chinese, sondern ein gebürtiger Vietnamese, der seit über dreissig Jahren in der Schweiz lebte und längst eingebürgert war. Wie die Ermittlungen bald zeigten, hatten es die Täter lediglich auf die Tageseinnahmen abgesehen, die der Wirt auf sich trug.

Den Täter mit dem Dolch konnte die Polizei wenige Minuten nach der Tat stellen. Es handelte sich um einen 17-jährigen Chinesen, dem die Lokalpresse das Pseudonym Jianjun Feng gab und der an der Bénédict-Schule in Luzern eine Ausbildung im Hotelfach absolvierte. An derselben Schule spürte die Polizei drei Mittäter auf: Lin Yong, 20, der das Samuraischwert geführt hatte, Youbang Feng, 18, der Cousin des Messerstechers, sowie Lin Zhi, 21. Letzterer hatte im Restaurant «Chinatown» ein Praktikum absolviert und galt als Rädelsführer der Räuberbande.

Die vier Chinesen stammten offenbar aus guten Verhältnissen, konnten sie sich doch die 14 000 Dollar teure Ausbildung an der Privatschule leisten. Ihr Motiv war simpel: Gier. Wie einer der Täter vor Gericht später erklärte, hatten sie die Tat geplant und begangen, «weil man mit Arbeit sowieso nicht reich wird». Lin Zhi hatte gefordert, dass man den Wirt «niedermachen» müsse, um einen Zeugen aus der Welt zu schaffen. Das klassische Mordmotiv.

Im Februar 2003 wurde der zur Tatzeit noch knapp minderjährige Messerstecher Jianjun Feng vom Jugendgericht in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen. Das Plädoyer von Jugendanwalt Mathis Preiswerk hörte sich an wie eine Verteidigungsrede. Er geisselte die angeblich mangelnde Betreuung an der Schule, attestierte dem Täter «Entwurzelung» und lobte dessen klaglose Führung im Heim, wo Feng eine Lehre als Koch absolvierte. Der Jugendanwalt prophezeite bereits damals, dass die Ausweisung des jungen Chinesen schwierig werden könnte, da ihm in der Heimat Ungemach wegen des faktisch ungesühnten Raubmordes in der Schweiz drohen könnte.

«Belohnung eines Mordes?» titelte die Aargauer Zeitung nach dem Prozess.

Die Frage muss im Rückblick mit einem nüchternen Ja beantwortet werden. 2005 war die Massnahme beendet. Das zuständige Amt für Migration des Kantons Luzern (AfM) verfügte zwar sofort die Ausweisung des Chinesen. Doch dieser rekurrierte gegen die Verfügung und verhinderte so die Ausweisung bis zum heutigen Tag.

Weiterer Ausriß aus dem Weltwoche-Artikel:

Wie Urs Plüss, Chef des Luzerner Migrationsamtes, auf Anfrage bestätigte, ist der Fall Feng keine Ausnahme: «Es sind viele Dossiers, die mehrere Jahre beim BVGer liegenbleiben.» Er habe einen Fall, der seit sechs Jahren einer höchstrichterlichen Beurteilung harrt. Damit verletzten die Richter nicht nur das elementare, in der Verfassung verankerte Beschleunigungsgebot. Sie nehmen auch billigend in Kauf, dass der Rekurs nicht mehr der Rechtssicherheit dient, sondern der Verschleppung von Verfahren. So wird der Rechtsstaat mit seinen eigenen Mitteln in sein Gegenteil pervertiert, den Unrechtsstaat.

Ein anschauliches Beispiel liefert auch der Fall des Mazedoniers Bljerem S., der am 4. Oktober 2000 bei einem Autorennen auf der A 1 einen tödlichen Unfall verursachte.

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«Die Schweizer sind viel zu nett zu uns Ausländern», zitierte der Sonntagsblick den Mazedonier kurz vor der Ausweisung, «sie schmeissen uns alles hinterher – Wohnung, Autos, Sozialhilfe.» Die Sprüche des Bljerem S. sollten für Empörung sorgen, doch mutmasslich waren sie gar nicht als Provokation gedacht. Man könnte es auch so formulieren: Was Schweizer für einen humanen Staat halten, nehmen viele Immigranten aus autoritären Gesellschaften als Zeichen von Schwäche wahr. So machen sie munter weiter. Bis es richtig kracht.

Diese Wahrnehmung wird von vielen Immigranten geteilt, die sich in ihrer grossen Mehrheit an die Gesetze halten.

Anm.: Der vorliegende obige Artikel von Alex Baur wurde aus urheberrechtlichen Gründen nur ausrißweise wiedergegeben. Den ganzen Artikel aus der Weltwoche, der hier leider nur auszugsweise wiedergegeben werden kann, können Sie jedoch auf Weltwoche.ch lesen (nur mit Probeabo-Abschluß) oder auch in der Weltwoche am Kiosk.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Oktober, 2010 23:21