Schweiz – Stärkung der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
Bern, 13.05.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Verordnungen zur Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» verabschiedet. Bei den Passagierrechten hat er aufgrund der Vernehmlassung eine grosszügigere Lösung beschlossen: Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.
Die eidgenössischen Räte verabschiedeten im September 2018 das Bundesgesetz über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Mit der Vorlage soll mehr Transparenz im Eisenbahnsystem geschaffen, der diskriminierungsfreie Zugang der Bahnunternehmen zu den Netzen anderer Bahnen gewährleistet und die Effizienz erhöht werden. Im Rahmen dieses Pakets werden auch die Passagierrechte im öffentlichen Verkehr und im internationalen Linienbusverkehr geregelt.
In der Vernehmlassung zur dazugehörenden Verordnung gingen am meisten Stellungnahmen zu den Passagierrechten ein. Der Bundesrat hat gestützt darauf entschieden, die Passagierrechte kundenfreundlicher auszugestalten als ursprünglich geplant. Er hat den Mindestbetrag, bis zu welchem Transportunternehmen zur Minimierung des Verwaltungsaufwands keine Entschädigungen zahlen müssen, auf fünf Franken festgesetzt. Ursprünglich waren zehn Franken geplant gewesen. Dies bedeutet, dass die Transportunternehmen mehr zahlen müssen, als zunächst vorgesehen war.
Für Verspätungen von mehr als einer Stunde gilt ein Entschädigungsanspruch von 25 Prozent des Fahrpreises und bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Entschädigungsberechtigt sind damit Passagiere, die ein Billett für mindestens 20 Franken gelöst und mehr als eine Stunde Verspätung erlitten haben bzw. ein Billett für mindestens zehn Franken gelöst und mehr als zwei Stunden Verspätung erlitten haben. Damit können die Passagierrechte an die Bestimmungen in der EU angeglichen werden. Für Abonnementsbesitzer wird die öV-Branche eine Entschädigungsregelung festlegen.
Mit der OBI-Vorlage wird die Trassenvergabestelle als unabhängige Anstalt des Bundes ausgestaltet und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der Bahnunternehmen bei der Erarbeitung der Fahrpläne und Investitionen auf dem Schienennetz geregelt. Weiter werden die Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE, neu RailCom) erweitert. Das OBI-Gesetz und die dazu gehörende Verordnung treten am 1. Juli 2020 in Kraft. Die Bestimmungen zu den Passagierrechten und den operativen Aufgaben der Trassenvergabestelle treten auf Anfang 2021 in Kraft (Details zu Passagierrechten vgl. Faktenblatt).
Bundesrat