Polizei Schweiz
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Schweiz: Rumänischer Bankräuber endlich vor Gericht

Ein 45-jähriger rumänischer Staatsangehöriger wird seitens der Bundesanwaltschaft wegen Bankomaten-Sprengung angeklagt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 45-jährigen rumänischen Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft ihm vor, im Dezember 2019 in Sevelen (St. Gallen) und Neftenbach (Zürich) je einen Bankomaten aufgesprengt und daraus jeweils Bargeld in der Höhe von über CHF 100’000 entwendet zu haben.

Die BA hat den rumänischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz nach umfangreichen Ermittlungen angeklagt wegen mehrfacher Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, mehrfachen qualifizierten Diebstahls, mehrfacher qualifizierter Sachbeschädigung sowie wegen Hausfriedensbruchs.

Bankomatensprengung vom 12. Dezember 2019 in Sevelen

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte am 12. Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 126’600 entwendet. Zudem ist durch die Explosion am Bankomaten und der Aussenfassade der betreffenden Liegenschaft ein grosser Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 100’000 entstanden.

Die umschriebenen Delikte beging der Beschuldigte gemäss Anklage zusammen mit einer weiteren Täterschaft. In diesem Zusammenhang hat die BA bereits im Oktober 2021 eine entsprechende Anklage eingereicht [1]. Das entsprechende Verfahren ist zurzeit beim Bundesgericht hängig, weswegen für die diesbezüglich beschuldigte Person ebenfalls die Unschuldsvermutung gilt.

Bankomatensprengung vom 20. Dezember 2019 in Neftenbach

Die BA wirft dem Beschuldigten sodann vor, acht Tage später in Neftenbach im Kanton Zürich einen weiteren Bankomaten aufgesprengt und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 103’200 entwendet zu haben.

Auch hier entstand ein grosser Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 160’000 am Bankomaten, der betreffenden Liegenschaft und dem darin gelegenen Verkaufsgeschäft. Auch in diesem Fall handelte der Beschuldigte mutmasslich zusammen mit einer weiteren Täterschaft. Um wen es sich hierbei handelt, konnte bislang trotz umfangreicher vorgenommener Ermittlungshandlungen nicht eruiert werden.

Bei beiden Bankomatensprengungen verwendete der Beschuldigte gemäss Anklage ein hochexplosives, nicht handhabungssicheres Selbstlaborat und nahm dadurch Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum in Kauf.

Verlauf des Verfahrens

Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte im Sinne von Art. 224-226ter StGB zuständig ist. Im Verlauf der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte der rumänische Staatsbürger identifiziert, international zur Haft ausgeschrieben und später in Dänemark verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Der Beschuldigte befindet sich seit März 2023 im vorzeitigen Strafvollzug.

Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

[1] Die BA verweist diesbezüglich auf ihre entsprechende Medienmitteilung im Rahmen der Anklageerhebung vom 07.10.2021. Das Gericht sprach den Beschuldigten erstinstanzlich schuldig (Urteil SK 2021.45 vom 22. Dezember 2021, abrufbar auf der Homepage des Bundesstrafgerichts).

Im Berufungsverfahren erfolgte ein Freispruch (Urteil CA.2022.2 vom 14. März 2023, abrufbar auf der Homepage des Bundesstrafgerichts). Die BA hat in diesem Zusammenhang Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht erhoben und die Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs beantragt. Das betreffende Verfahren ist zurzeit vor Bundesgericht hängig.

Strafverfahren der BA zu Bankomatensprengungen in der Schweiz

– Die BA ist bei Angriffen auf Bankomaten grundsätzlich immer dann zuständig, wenn Sprengstoff zur Anwendung kommt. Die Strafverfolgung in Bezug auf alle anderen Fälle – beispielsweise beim Einsatz von Gas oder Werkzeugen wie Brechstangen oder Kreissägen – fällt in die Zuständigkeit der Kantone.

– Seit ca. zwei bis drei Jahren stellt die BA eine Zunahme von Fällen fest, bei welchen Bankomaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen worden sind.

– Die BA führt in diesem Zusammenhang zurzeit mehrere Strafverfahren zu rund 70 Fällen.

– Die Täterschaft handelt oft über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Die Verfahrensführung gestaltet sich entsprechend zeit- und ressourcenaufwendig. Dies auch, weil viele Ermittlungshandlungen auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen müssen.

– Trotz dieser Herausforderungen kann die BA gemeinsam mit fedpol und ihren weiteren Partnern im In- und Ausland immer wieder Fahndungserfolge erzielen und hat bereits mehrere erstinstanzliche Urteile vor Bundesstrafgericht erwirkt.

Weiter liegt schon ein rechtskräftiges Urteil im Fall eines niederländischen Staatsangehörigen vor, welcher u.a. Sprengstoff und diverse Werkzeuge zwecks Sprengung von Schweizer Bankomaten in die Schweiz verbracht hatte (Urteil SK.2022.34 vom 10.November 2022, abrufbar auf der Homepage des Bundesstrafgerichts.

Quelle der Meldung: BAG

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 September, 2023 09:53