Polizei Schweiz
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Schweiz – Regierungsrat legt weiteres Vorgehen im Projekt PJZ fest

Der Flächenbedarf der Abteilungen und Einrichtungen, die ins neue Polizei- und Justizzentrum ziehen, liegt höher als bisher geplant. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, dass bis auf weiteres die Kantonspolizei die Polizeikaserne sowie die Justiz bestehende Räumlichkeiten in Zürich und Winterthur belegt halten. Kasernenwiese, Militärkaserne und Zeughäuser werden wie vorgesehen frei. Damit kann der Mehrflächenbedarf von Polizei und Justiz sichergestellt werden. Gleichzeitig wird das PJZ-Projekt so optimiert, dass später modular Erweiterungen möglich sind.

Das neue Polizei- und Justizzentrum (PJZ) auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in der Stadt Zürich erlaubt die Zusammenführung von zentralen Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsbehörden, von Ausbildungseinrichtungen der Polizei sowie des Polizeigefängnisses und des neuen Bezirksgefängnisses Zürich II. Diese Abteilungen und Einrichtungen sind heute auf über 30 Standorte verteilt und zum grossen Teil in ungeeigneten und ungenügenden Räumlichkeiten untergebracht. Das Zürcher Stimmvolk hat das Projekt zweimal gutgeheissen, in Abstimmungen 2003 und 2011.

Die Baubewilligung für das PJZ ist mit Urteil des Bundesgerichts vom 12. Oktober 2012 rechtskräftig geworden. Seit 4. Januar 2013 ist das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs im Eigentum des Kantons Zürich, der Güterbahnhof ist mittlerweile abgebrochen, die Altlastensanierung abgeschlossen und die Aushubarbeiten sind in Vorbereitung.

Im Laufe der Projektplanung und insbesondere des politischen Genehmigungsprozesses haben sich verschiedene Anpassungen und Leistungserweiterungen ergeben, die sich in einem höheren Raumflächenbedarf niederschlagen. Diesen kann das Projekt gemäss Planungsstand von 2010 nicht mehr vollständig erfüllen.

Aktualisiertes PJZ-Projekt

Durch eine Projektoptimierung am PJZ kann – unter Einhaltung des bewilligten Objektkredites – rund ein Fünftel der zusätzlich benötigten 5´000 m2 Hauptnutzfläche gewonnen werden. Das aktualisierte PJZ-Projekt wird mit fünf Obergeschossen erstellt, das Gebäudevolumen entspricht nach wie vor dem Bauprojekt von 2010. Das lässt maximale Flexibilität für zukünftige Erweiterungsbauten im Gesamtsystem zu. Dieses Vorgehen sichert den aktuellen Flächenbedarf der Nutzerdirektionen im PJZ.

Bis auf weiteres Erhalt bestehender Standorte von Polizei und Justiz

Für die Sicherstellung der restlichen Zusatzfläche beschliesst der Regierungsrat eine rasch realisierbare Lösung. Er hält an der Vorgabe des PJZ-Gesetzes fest, die Bereiche der Strafverfolgung (die Kriminalpolizei, das Forensische Institut, die Spezialstaatsanwaltschaften, das Zwangsmassnahmengericht und das Polizei- und Justizgefängnis) sowie die Zürcher Polizeischule ZHPS zu zentralisieren. Er nimmt aber jene Abteilungen davon aus, welche nicht direkt den Strafverfolgungsaktivitäten zuzuordnen sind und nicht unmittelbar von der Zusammenarbeit an einem Ort profitieren würden. Dies trifft zu auf Führungsbereiche der Kapo, auf die Oberjugendanwaltschaft (OJUGA) sowie die Oberstaatsanwaltschaft (OSTA). Vorerst verbleiben die OJUGA und die OSTA an ihren Standorten in Winterthur respektive Zürich. Die Führungsbereiche der Kantonspolizei ohne direkten Zusammenhang zu kriminalpolizeilichen Aufgabenbereichen behalten ihren Standort in der Zürcher Polizeikaserne. Die Kasernenwiese und die Anlagen der Militärkaserne mit den Zeughäusern werden für andere Zwecke freigestellt. Das provisorische Polizeigefängnis und die dazugehörige Umzäunung werden mit dem Bezug des PJZ aufgehoben. Die drei bisherigen Standorte gewährleisten – zusammen mit dem erweiterten Raumangebot im Polizei- und Justizzentrum Zürich PJZ – den zusätzlichen Flächenbedarf in vollem Umfang.

  Redaktion Polizei-Schweiz       12 Juni, 2014 20:44