Polizei Schweiz
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Schweiz: Kuscheljustiz mal anders – Gewalttäter erhalten bedingte Geldstrafen, eine 79j. Großmutter im Rollstuhl soll in den Knast wegen eines unsachgemäß entsorgten Kehrrichtsacks

Obwohl eine Rentnerin im Rollstuhl den Kehrrichtsack nachweislich nicht selbst "unsachgemäß" entsorgt haben kann, weil sie im Rollstuhl sitzt, wurde zur Strafe Haft angeordnet.

Die betagte Dame Klara W. bekommt die ganze Härte der Schweizer Justiz zu spüren.

"Auch alte Menschen müssen sich an Gesetze halten" zitiert die Boulevardzeitung Blick das zuständige Statthalteramt.

Strafe muß sein

Trotz eines ärztlichen Attestes, daß die Dame gar keinen Kehrrichtsack tragen kann und trotz der Tatsache, daß die betagte 79jährige seit 2007 das Haus nicht mehr verlassen konnte, zeigt sich die Schweizer Justiz unerbittlich.

Der Blick empört sich – wohl zurecht – über die sog. Schweizer Müll-Affäre und schreibt von zwei anderen Justiz-Beispielen aus der Praxis des ansonsten weltweit (!) mildesten Schweizer Strafrechts:

"Die milden Urteile der Schweizer Kuscheljustiz sind bekannt:

  • Juli 2008 Die S-Bahn-Schubser vom Zürcher Bahnhof Stadelhofen:Der Landschaftgärtner Kevin H.*(19) und der Schüler Dominic D.*(17) stoßen einen Passanten auf die Gleise. Dieser kann im letzten Moment vor der heranbrausenden S-Bahn gerettet werden. Das Urteil: Bedingte Geldstrafen.

  • Juli 2009 Ein ehemaliger Ver­sicherungsangestellter (41) hat sechs Mal absichtlich Autounfälle verursacht und seinen Wagen in Brand gesteckt. Weil er die Versicherungsleistung kassieren wollte. Das Urteil: Bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten."

  Redaktion Polizei-Schweiz       15 September, 2009 20:16