Polizei Schweiz
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Schweiz, Kt. Baselland: Vorsicht Eisplatten, die von Lastwagen herunterfallen – Lieferwagen- und Lastwagenführer machen sich strafbar, wenn sie das Eis nicht entfernen

tBei den zu erwartenden, wechselhaften Witterungsverhältnissen haben Lastwagen- und Lieferwagenführer eine spezielle Gefahr zu beachten.

Gefrierende Wasserlachen auf den Plachen verwandeln sich zu Eisplatten, die sich bei der Wegfahrt lösen und bei der ersten Gelegenheit, beispielsweise in einer Kurve, auf die Verkehrsflächen stürzen können.

Das herunterfallende Eis stellt für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Velofahrer und andere Motorfahrzeuglenker eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Neben schweren Verletzungen können andere Fahrzeuglenker erschrecken, was zu unvorsichtigen Ausweich- oder Bremsmanövern führen kann.

Die Lastwagen- und Lieferwagenführer sind verpflichtet, diesem besonderen Umstand Rechung zu tragen und das Eis zu entfernen.

Ansonsten verstoßen sie gegen das Straßenverkehrgesetz und haben mit empfindlichen Bußen oder möglicherweise mit einem Führerausweisentzug zu rechnen.

Anm. d. Red.:
Die vorliegende Polizeimeldung bzw. Polizeiwarnung stammt von der Kapo Baselland. Sie wird aufgrund des schweizweiten Interesses in weiteren Kantonen der Deutschschweiz auf POLIZEI-SCHWEIZ.ch publiziert.

Anm. d. Red. 2:
Das Phänomen ist seit Jahren dasselbe. Die Geschlechtergerechtigkeitskrämpfe scheitern an der Praxis. Vermutlich sollten alle Medienverantwortlichen nochmals eingehend in Geschlechtergerechtigtkeit geschult werden:

In der obigen Polizeimeldung war doch tatsächlich politisch und vermeintlich geschlechtergerecht korrekt von – so wörtlich – Lastwagen- und Lieferwagenführerinnen und -führern die Rede. Wie sooft haben die Bemühungen um Sprachkrämpfe der angeblich geschlechtergerechten Sprache jedoch wieder einmal nicht hundertprozentig geklappt. Es ist erschöpfend, im wahrsten Sinne des Wortes:

Neben den besagten Lastwagen- und Lieferwagenführerinnen und -führern und den Fahrzeuglenkerinnen und – lenkern  ist nämtlich – im Auge von kämpferischen Sprach-EmanzInnen diskriminierenderweise von Velofahrern (nur männlich! – anstatt nicht VelofahrerInnen oder Velofahrerinnen und Velofahrern) die Rede und ebenso auch von Fußgängern (anstatt FußgängerInnen oder Fußgängerinnen und Fußgängern; die Fußgängerinnen werden nicht von der Polizie mitgewarnt! Wer trägt jetzt die Verantwortung, wenn eine nicht mitgewarnte Fußgängerin in einen Unfall verwickelt wird…Die Medienstelle der Kapo BL?) und auch von Motorfahrzeuglenkern (nicht Motorfahrzeuglenkenden oder MotorfahrzeuglenkerInnen oder von Motorfahrzeuglenkerinnen und Motorfahrzeuglenkern).

Offenbar war dort der Meldungsverfasser bei der Kapo – wie sooft bei Medienmitteilungen, die mit Sprachkrampfdiktat-Schreibe daherkommen – irgendwie selbst ziemlich überdrüssig oder zumindest erschöpft ob der ständigen Betonung der Tatsache, daß es auf der Welt zwei Geschlechter gibt.

Sogut wie täglich sind solche Erschöpfungs- oder Überdrußzustände bei Medienverantwortlichen der Kapos, Stapos und weiterer Polizeistellen zu beobachten, wenn man die Medienmitteilungen liest. POLIZEI-SCHWEIZ.ch verzichtet daher gänzlich auf irrationale Sprachvergewaltigungen und eliminiert diese aggressiven – behördlich von GleichstellungsemanzInnen (und Gleichstellungsemanzerichen) angeordneten Sprachkrämpfe.

Die Gründe dafür, warum POLIZEI-SCHWEIZ.ch so verfährt, können Sie hier nachlesen: Neusprech.ch

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 November, 2010 00:35