Polizei Schweiz
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Schweiz, Eiken AG: Strafanzeige gegen Justizminsterin Eveline Widmer-Schlumpf

Wie berichtet, wurde gegen die Justizminsterin und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wegen verschiedener Delikte Strafanzeige erstattet.

Die Strafanzeige, welche der Aargauer Großrat Andreas Glarner gegen die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) einreichte, erfolgte wegen Begünstigung, Amtsanmaßung, Amtsmißbrauch und Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts.

Siehe in diesem Zusammenhang auch folgende vorausgegangenen Berichte:

Bericht zur 1. August-Rede in Eiken
Bericht zur Strafanzeige

Aufgrund des großen Leser- und auch Medieninteresses (Journalistenanfragen u. a.) wird die der Redaktion vorliegende Strafanzeige gegen Widmer-Schlumpf hier im Ganzen wiedergegeben:


STRAFANZEIGE

Sehr geehrter Herr Bezirksamtmann
Hiermit reiche ich Strafanzeige ein gegen:

Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, EJPD, Bundeshaus West, 3003 Bern
eventuell zu belangen an der Privatadresse in 7012 Felsberg betreffend folgenden Delikten (Verdacht):

– Art. 116 Ausländergesetz
– Förderung der rechtswidrigen Ein-und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts Art. 305 StGB
– Begünstigung (Entzug von Personen vor Strafverfolgung)
– Art. 287 Amtsanmassung
– Art. 312 Amtsmissbrauch

begangen am 1. August 2010, ab 17.00 Uhr, Sportanlage Lindenboden in 5074 Eiken AG

Begründung:

Als Justizministerin ist Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die höchste Vertreterin unseres Rechtsstaates. Ihr Handeln ist für viele Bürgerinnen und Bürger Richtschnur und muss sich deshalb peinlich genau an unseren Gesetzen orientieren.

Mit der Tatsache, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf die Kantonspolizei Aargau um Zurückhaltung gebeten hat und sich anschliessend mit einer Delegation der illegal anwesenden Ausländer (auch „Sans-Papiers“ genannt) traf, erfüllte sie die oben erwähnten Straftatbestände.

Frau Widmer-Schlumpf ist von ihrer Ausbildung her Dr. iur. und Rechtsanwältin. Sie wusste deshalb auch ohne Beratung von Juristen ganz genau, dass die an der 1.-August-Feier von Eiken anwesenden Sans-papiers gegen das Ausländergesetz verstossen, weil sie sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Weil diese Sans-papiers ihren Statuts als Illegale selber deklarierten, waren die anwesenden Polizisten und auch die Justizministerin verpflichtet, die Strafverfolgung gegen diese Personen an die

Hand zu nehmen. Es war offensichtlich, dass diese Sans-papiers wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz (und vermutlich noch gegen andere Strafnormen) verfolgt werden müssen.

Indem Frau Widmer-Schlumpf die aargauische Polizei (direkt durch Anweisungen oder indirekt durch Äusserungen in ihrer Rede) angewiesen hat, die Sans-papiers strafrechtlich nicht zu verfolgen, hat sie die eingangs erwähnten Delikte erfüllt. Sie hat eindeutig den illegalen Aufenthalt dieser Personen in der Schweiz gefördert und gedeckt.

Weil Frau Widmer-Schlumpf die Strafverfolgung gegen diese Personen verhinderte und/oder behinderte, ist der Tatbestand der Begünstigung erfüllt.

Hinzu kommt, dass Frau Widmer-Schlumpf gegenüber der Kantonspolizei so aufgetreten ist, wie wenn ihr die formelle Befehlsgewalt über die Strafverfolgung im Kanton Aargau zustünde. Dieses Verhalten ist einer schweizerischen Bundesrätin nicht angemessen; insbesondere erfüllte Frau Widmer-Schlumpf damit die Tatbestände der Amtsanmassung und eventuell auch des Amtsmissbrauchs.

Beweis:

Hier verweise ich auf die umfangreiche Berichterstattung in einschlägigen Medien sowie auf die Medienmitteilung der Kantonspolizei Aargau, von Amtes wegen beizuziehen.

Zeugen:

– lic. iur. Stephan Reinhardt, Kommandant Kantonspolizei Aargau, Tellistrasse 85, 5004 Aarau
– lic. iur. Roland Brogli, Regierungsrat des Kantons Aargau, Leihöliweg 1, 4314 Zeiningen
– Georges Collin, Gemeindeammann der Gemeinde Eiken, Steinlettenweg 7, 5074 Eiken
– allenfalls weitere, von den Behörden beizuziehende Zeugen vorbehalten

  Redaktion Polizei-Schweiz       9 August, 2010 23:16