Polizei Schweiz
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Schweiz: Überparteiliches Komitee gegen biometrischer Pässe bezeichnet Mitteilung des Fedpol als irreführend

Stellungnahme des Überparteilichen Komitees gegen biometrische Pässe und Identitätskarten zur Medienmitteilung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) vom 18.2.2009:

Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) vom 18.2.2009, vgl. auch damalige Polizeimeldung) trägt den Titel “Identitätskarte weiterhin ohne Chip” und liefert als Kernaussage: “Die Schweizer Identitätskarte (ID) wird bis auf Weiteres ohne Chip ausgestellt. Ab 2010 soll lediglich der Pass mit einem Chip ausgerüstet werden. Anderslautende Informationen sind falsch. Darauf weist das Bundesamt für Polizei hin.”

Diese Informationen des Fedpol sind irreführend und erwecken den Eindruck, es handle sich um neue Entwicklungen oder sogar um einen neuen Entscheid. In Wahrheit ist es lediglich eine Wiederholung von bereits seit Monaten bekannten Fakten.

Der Bundesrat hat bis heute nie einen Entscheid gefällt, per WANN eine biometrische Identitätskarte eingeführt würde. Einzig für den Pass wurde das Datum durch den Bundesrat auf den 1.3.2010 festgelegt.

In der Medienmitteilung werden Formulierungen verwendet wie:

"Identitätskarte weiterhin ohne Chip”
"Die Schweizer Identitätskarte (ID) wird bis auf Weiteres ohne Chip ausgestellt. Ab 2010 soll lediglich der Pass mit einem Chip ausgerüstet werden.”
"Die ID wird hingegen bis auf Weiteres in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt. Ob es je eine ID mit Chip geben wird, und ob allenfalls parallel zu einer ID mit Chip auch eine ID ohne Chip ausgestellt werden könnte, ist offen.”

Diese Formulierungen erwecken in den Medien und bei den Stimmbürgern den falschen Eindruck, dass es bei der Abstimmung vom 17.5.2009 nicht um eine biometrische Identitätskarte geht. Tatsache ist, dass es bei der Abstimmung vom 17.5.2009 sehr wohl auch direkt um die biometrische Identitätskarte (ID) geht. Dieser Bundesbeschluss, über den das Schweizer Volk am 17.5.2009 abstimmt, gibt dem Bundesrat die alleinige Kompetenz, nach der Abstimmung JEDERZEIT vollständig auf eine biometrische ID umzustellen, ohne dass das Parlament oder das Volk dazu später noch irgendetwas zu sagen hätte. Daher auch die mehrfache Verwendung des Ausdrucks "bis auf Weiteres" in der fedpol-Medienmitteilung, was eine völlig unverbindliche und offene Formulierung ist, die dem Bundesrat alle Optionen offenlässt.

Im Bundesbeschluss, über den am 17. Mai 2009 abgestimmt wird, steht ganz klar:

„1. Ausweisgesetz vom 22. Juni 20015 Art. 2 Abs. 1 Bst. a, Abs. 2bis–2quater und 4:
2ter Der Bundesrat legt fest, welche Ausweisarten mit einem Chip versehen werden und welche Daten darauf zu speichern sind.“

Den Eindruck zu erwecken, bei der Abstimmung vom 17.5.2009 gehe es nicht um die biometrische Identitätskarte, ist eine Irreführung der Schweizer Stimmbürger.

Am 12. März 2008 deklarierte Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Nationalrat unmissverständlich: “Im Entwurf hatte der Bundesrat vorgesehen, dass aus Sicherheitsüberlegungen zu einem späteren Zeitpunkt auch die Identitätskarte grundsätzlich mit biometrischen Daten versehen würde.” Genauso deutlich hatte zu Beginn der Debatte Nationalrat Roberto Schmidt (CVP/VS) im Namen der Kommission dem Rat das Geschäft vorgestellt: “Mit der vorliegenden Revision des Ausweisgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit ab Mitte 2009 auf allen Schweizer Pässen und ID auch das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden können.”

Auch das fedpol hatte danach monatelang auf seiner eigenen Internetseite und in seinem offiziellen Informationsblatt “Häufig gestellte Fragen zur definitiven Einführung von biometrischen Daten im Schweizer Pass (Pass 10)” unmissverständlich zur Einführung von biometrischen Identitätskarten folgendes geschrieben: Freiheitskampagne

"10. Warum soll in Zukunft auch eine biometrische Identitätskarte (IDK) eingeführt werden?
Bei der Identitätskarte (IDK) wäre es derzeit international und rechtlich möglich, eine Wahlmöglichkeit für eine IDK mit bzw. ohne biometrische Daten zuzulassen. Dies wäre aber nicht sinnvoll: … Daher sollen in einem zweiten Schritt auch bei der IDK biometrische Daten eingeführt werden, um dasselbe Sicherheitsniveau wie beim Pass zu gewährleisten.  Verschiedene europäische Staaten haben biometrische IDKs bereits eingeführt oder stehen kurz davor. Im Ausländerausweis müssen europaweit demnächst biometrische Daten eingeführt werden. Die IDK für Schweizer Bürgerinnen und Bürger soll mindestens gleich sicher und zuverlässig sein wie Ausländerausweise.”

Angesichts solcher überdeutlicher Aussagen und Absichtserklärungen wirkt es noch erstaunlicher, warum das genau gleiche fedpol jetzt eine so verharmlosende und irreführende Medienmitteilung publiziert mit der Kernaussage “Die Schweizer Identitätskarte (ID) wird bis auf Weiteres ohne Chip ausgestellt. Ab 2010 soll lediglich der Pass mit einem Chip ausgerüstet werden. Anderslautende Informationen sind falsch. Darauf weist das Bundesamt für Polizei hin.”

Nachdem bekannt wurde, dass das Referendum zustandegekommen war und es zu einer Volksabstimmung kommen würde, wurde genau diese Frage 10 im fedpol-Informationsblatt geändert.

Nicht nur die Antwort, sondern gleich die ganze Frage wurde umformuliert und abgeschwächt, obwohl im ganzen restlichen Dokument alles andere Wort für Wort gleichgeblieben ist!

Bereits seit dem 19. Dezember 2008 (Datum an dem das PDF letztmals geändert wurde) heisst es jetzt im gleichen fedpol-Informationsblatt nur noch:

"10. Wird es in Zukunft auch eine biometrische IDK geben?
Die IDK wird mit der Einführung des neuen elektronischen Passes nicht geändert. Die heutige IDK wird aber bereits seit 1995 (seit 2003 mit gewissen Anpassungen) ausgestellt und muss mittelfristig erneuert werden. Deshalb werden schon heute im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Varianten untersucht. Gestützt darauf wird der Bundesrat entscheiden, ob in Zukunft eine IDK mit elektronisch gespeicherten Daten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird oder nicht. Geprüft wird auch die Aufnahme einer elektronischen Identität, welche E-Commerce und EGgovernment Anwendungen erlauben würde."

Das gleiche Dokument ist zu finden unter
http://freiheitskampagne.ch/pdf/Fedpol_Infoblatt_abgeaenderte_Fassung_seit_Dez_2008.pdf

Im Verlauf der Parlamentsdebatte im National- und im Ständerat wurde die vom Nationalrat entgegen dem Vorschlag des Bundesrates bereits beschlossene Wahlfreiheit bei der Identitätskarte vom Ständerat wieder gestrichen. Details dazu findet man unter http://freiheitskampagne.ch/pdf/Einfuehrung_von_biometrischen_IDs.pdf

Die schönste Umformulierung im Informationsblatt und die Publizierung einer Medienmitteilung, um neu plötzlich so zu tun, wie wenn eine biometrische ID in weiter Ferne sei, können nichts daran ändern,  dass mit diesem Bundesbeschluss das Parlament dem Antrag des Bundesrates folgend ausdrücklich nur noch biometrische Identitätskarten wünschte und dem Bundesrat die alleinige Entscheidungskompetenz für den Zeitpunkt der Einführung übertrug.

Der Zug für Parlament und Volk wäre in dieser Frage abgefahren. Das Volk hat nur dann eine Sicherheit, wenn es zu diesem Bundesbeschluss am 17.5.2009 NEIN sagt und der Bunderat dem Parlament einen neuen Entwurf vorlegen muss, wo diese Wahlfreiheit bei der ID (und beim Pass!) gesetzlich garantiert ist.

Im Namen des Komitees
Robert Devenoges / Benoît Gaillard
Kontakt Deutschschweiz / Kontakt Französische Schweiz
 079 837 86 81  /  079 773 47 61 

Überparteiliches Komitee gegen
biometrische Pässe und Identitätskarten
Postfach 268
9501 Wil SG
www.Freiheitskampagne.ch
Info@Freiheitskampagne.ch

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Februar, 2009 23:36