Polizei Schweiz
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Schweiz – Bahnen sollen zusätzliche Mittel für das Schienennetz erhalten

Bern, 13.05.2020 – Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die Periode 2021-2024 einen Zahlungsrahmen von 14,4 Milliarden Franken für Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes. Den Bahnen stehen dadurch 1,2 Milliarden mehr zur Verfügung als in der laufenden Vierjahresperiode. Die zusätzlichen Mittel dienen unter anderem dazu, Bahnhöfe und Haltestellen behindertengerecht anzupassen. Sie sollen auch dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Mit der gleichen Botschaft beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021-2024. Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie werden separat aufgearbeitet und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Mit dem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Bahnen die Mittel zur Verfügung, damit diese beispielsweise Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren können, welche in die Jahre gekommen sind. Dadurch können die Bahnen die Substanz des Schienennetzes erhalten, es bei Bedarf modernisieren und es auf den aktuellen Stand der Technik bringen.

Die vom Bundesrat vorgesehene Aufstockung gegenüber der laufenden Periode dient hauptsächlich dazu, den gestiegenen Bedarf bei der Fahrbahn, den Bahnhöfen, den Sicherungsanlagen, den Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes zu decken. Die zusätzlichen Gelder sollen die Bahnen auch dabei unterstützen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und somit den Bahnverkehr zu stabilisieren.

Vorbehältlich der abschliessenden Bereinigung der Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Bahnen sind rund 7,6 der 14,4 Milliarden Franken für die SBB geplant. Rund 5,9 Milliarden sind für die Leistungsvereinbarungen mit den übrigen Bahnen («Privatbahnen») bestimmt. Weitere rund 0,3 Milliarden sind als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen, wie zum Beispiel grössere Schäden durch Naturereignisse. Weiter sind im Zahlungsrahmen rund 0,5 Milliarden Franken für sogenannte Systemführerschaften finanziert, d. h. netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben, welche die SBB zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS, dem Bahnstrom und in weiteren Bereichen für das gesamte Bahnsystem wahrnimmt.

Zusammen mit dem Zahlungsrahmen legt der Bund die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und technische Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur fest. Er erwartet von den Bahnen, dass sie auf dem Schienennetz die Sicherheit gewährleisten und die Leistungsfähigkeit des Netzes sicherstellen. Weiter beauftragt er die Bahnen, eine optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu gewährleisten, für einen langfristigen Werteerhalt zu sorgen und eine hohe Produktivität sicherzustellen.

Mit der Vorlage zur Finanzierung der Bahninfrastruktur informiert der Bundesrat das Parlament auch über den Anlagenzustand sowie die Belastung und Auslastung der Eisenbahninfrastruktur. Insgesamt ist die Bahninfrastruktur bei hoher Belastung in einem ausreichenden bis guten Zustand.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert.

Mit der gleichen Botschaft beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2021–2024. Dieser dient der Fortführung der bisherigen Förderung des Gütertransports auf der Schiene und der Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen. Dies wird wie bisher mit Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiteren für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundenen Mitteln finanziert.

Bundesrat

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 Mai, 2020 13:27