Polizei Schweiz
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Schweiz – Anforderungen an Taxameter geregelt

Bern-Wabern, 05.12.2013 – Taxameter dürfen in Zukunft nur noch eingesetzt werden, wenn sie vorgegebene technische Anforderungen erfüllen. Zudem müssen sie periodisch auf ihre Messgenauigkeit überprüft werden. Das legt eine neue Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fest.
 
Bis jetzt gab es in der Schweiz keine technischen Vorschriften für Geräte, die in Taxis den Fahrpreis erfassen. Mit der neuen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über Taxameter, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird, werden von der technischen Seite her die Grundlagen geschaffen, um sicherzustellen, dass diese Geräte richtig messen.
 
Die neue Verordnung legt fest, dass nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, die nach vorgegebenen technischen Anforderungen gebaut sind. Dabei wurden aufgrund der bilateralen Verträge die Anforderungen der europäischen Messmittelrichtlinie übernommen. Die Verordnung legt weiter fest, dass die Geräte periodisch auf ihre Messgenauigkeit überprüft werden müssen.
 
Die Vorschriften zur Überprüfung der Messgenauigkeit wurden so angelegt, dass der administrative Aufwand für die Taxihalterin und den Taxihalter im zumutbaren Rahmen bleibt. Diese dürfen die Kontrollen selber durchführen und auf einem Kontrollblatt eintragen. Damit sich jedoch die vorgesehene Wirkung zum Schutze der Konsumentinnen und Konsumenten einstellt, erfolgen auch unangemeldete Kontrollen durch die Vollzugsbehörden. Die Verordnung liefert hierzu die nötige gesetzliche Grundlage. Sie regelt auch die Übergangsfristen.
 

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) wird im Laufe des nächsten Jahres Taxihalterinnen und Taxihalter noch detaillierter über diese Verordnung informieren. 

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Dezember, 2013 17:53