Polizei Schweiz
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Scherz AG – Rentner tötet seine Frau "auf deren Wunsch" – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Scherz, begangen am 16. Mai 2013, gegen einen Schweizer Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob gegen den heute 69-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Tötung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seine damals 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück bei Scherz mit einem Schal erdrosselt zu haben.

Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten attestiert dem Beschuldigten eine mindestens erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit. Diese Frage endgültig zu beurteilen, obliegt dem Gericht. Der Antrag der Staatsanwaltschaft wird in der Hauptverhandlung bekannt gegeben.

Ehefrau erdrosselt

Der Beschuldigte ist geständig und macht geltend, seine Ehefrau auf deren Wunsch hin erdrosselt zuhaben.

Nachdem der Beschuldigte den Tod seiner Ehefrau unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnortes im Kanton Zürich gemeldet hatte, wurde er noch gleichentags verhaftet und für fünf Monate in Untersuchungshaft genommen.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

  Redaktion Polizei-Schweiz       3 Juli, 2014 17:20