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Raserinitiative: 9 kritische Fragen zur Raserinitiative an Nationalrätin Franziska Teuscher

Grüezi,

Sie politisieren für die Grünen im Nationalrat und machen sich als VCS-Präsidentin stark für die Raserinitiative.

In der Rubrik "Verkehr" auf Ihrer Webseite lassen Sie sich mit einem Fahrradsymbol im Hintergrund abbilden, preisen 30er- und 20er-Zonen an, welche der VCS maßgeblich mit durchgesetzt habe, wie Sie anführen. Und ua. schreiben Sie: "… heute brauchen zu viele das Auto sinn- und gedankenlos und verursachen damit große Umwelt- und Gesundheitsprobleme."

1.
Die Raserinitiative wird zwar von einem äußerst breiten politischen Spektrum gestützt, auch von namhaften Politikern der direkten politischen Gegenrichtung, der rechten SVP, dennoch argwöhnen viele Autolenker, daß aufgrund der Beteiligung der Grünen und Linken die Raserinitiative in Wahrheit eine "Autohasser"-Initiative sei, welche Autolenker bloß gängeln will bzw. ihnen das Autofahren mit noch mehr Vorschriften und noch höheren Bußen verleiden will. Was entgegnen sie Leuten, die diese Meinung vertreten?

Ich habe null Toleranz für übersetzte Geschwindigkeit – denn Rasen gefährdet Menschenleben. Bei der Raserinitiative geht es nicht um die grosse Mehrheit, sondern um eine kleine Minderheit. Die Raserdefinition der Initiative wurde bewusst hoch angesetzt. Hier geht es nicht um leichte Vergehen, sondern um notorische Raser und damit um Wiederholungstäter, die heute in zu vielen Fällen fast ungeschoren davonkommen. Übersetzte Geschwindigkeiten, nicht nur die Raserei, sind eine der häufigsten Unfallursachen. Daher verlange ich auch mehr Mittel für die Polizei, um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten auch zu kontrollieren.

2.
Wer sich nicht an Gesetze hält, hält sich auch nicht an Verbote. Daher sei die Raserinitiative wirkungslos, so Gegner der Raserinitiative weiter. Was sagen Sie zu diesem Argument?

Angesichts der tragischen Unfälle, die auf rücksichtslose Raser zurückzuführen sind, bin ich zur Ansicht gelangt, dass wir alle Mittel ausschöpfen müssen, um die Raserei wirksam zu bekämpfen. Strafrechtliche Massnahmen können vorbeugend wirken. Unser geltendes Strafrecht behandelt die teils todbringende Raserei der Strassenrowdys immer noch zu oft als Kavaliersdelikt. Hier gibt es wirklich eine Lücke im Gesetz. Ich bin überzeugt: Schärfere Strafen können abschreckende Wirkung haben – vor allem auf Gewohnheitsraser und damit Wiederholungstäter, da potentielle Raser nicht mehr mit „keiner“ Strafe rechnen können. Ausserdem stärken sie das Vertrauen der Gesellschaft in die Rechtsordnung.

3.
Notorische Raser sind in vielen Fällen trotz Führerausweisentzug unterwegs. Staatsanwälte und Richter müßten nur endlich das geltende Recht anwenden bzw. die gegenwärtig schon vorhandenen Möglichkeiten der Beschlagnahmung von Raserautos als Tatwaffe nutzen. Hier liege das Problem, die Initiative sei daher überflüssig. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Wenn ich die Gerichtsurteile lese, habe ich den Eindruck, dass in der Raser-Thematik richterliche Willkür herrscht. Das ist ein Problem. Je nach Kanton werden Raser sehr unterschiedlich bestraft. Gerade deshalb ist die Initiative so wichtig. Sie will den Tatbestand „Raserei“ in der Verfassung festschreiben und somit auch den sofortigen Entzug des Führerscheins wie auch die Konfiskation des Tatfahrzeugs. Erst mit diesem Tatbestand kann die Raserei schweizweit effizient und einheitlich bekämpft werden. Denn bisher braucht es in der Rechtsprechung immer einen Umweg über die Fahrlässigkeit, was in der Vergangenheit leider dazu geführt hat, dass Raser oft mit sehr milden Strafen davon kamen.

4.
Initiativgegner äußern als Argument, eine Annahme der Raserinitiative werde zu drastisch mehr Polizeiverkehrskontrollen, die zu 99,9 % den Normalbürger gängelten und weniger die kleine Anzahl an Rasern. Die Initiative treffe daher die Falschen.

Wer sich an das Gesetz hält, muss keine Angst haben vor Polizeikontrollen. Die Raser-Initiative ist ein griffiges, juristisches Massnahmenpaket, das dafür sorgt, dass dingfest gemachte Raser nicht mehr mit zu milden Strafen davonkommen.

5.
Gegner der Raserinitiative führen weiter an, daß mit der Annahme der Aussschaffungsinitiative bereits ausreichende rechtliche Möglichkeiten geschaffen worden wären, Raser auszuschaffen.

Die Raserinitiative hat keinen Zusammenhang mit der Frage einer Ausschaffung. Es geht der Initiative darum, rücksichtslose Raser endlich angemessen zu bestrafen. Egal ob Schweizer oder Ausländer.

6.
Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger bezeichnete Raser öffentlich ua. als "asozial und kriminell". Darf man Menschen so betiteln?

Menschen sind Menschen und nicht per se asozial oder kriminell. Aber ihr Verhalten kann asozial oder kriminell sein. Raser sind offensichtlich massive Gesetzesbrecher, und sie nehmen bewusst das hohe Risiko in Kauf, Menschenleben zu gefährden. Ich kann das Zitat des Alt-Bundesrats Leuenberger durchaus nachvollziehen.

7.
Die meisten Raser sind Personen ausländischer Nationalität bzw. Personen mit einem sog. Migrationshintergrund. In rechten Foren und Blogs wird ua. geschrieben, daß durch die strengeren allgemeinen Vorschriften für den Erwerb des Führerausweises (Führerschein auf Probe, Alkoholverbot für Junglenker usw.) die Schweizer Jugend bestraft würde, obgleich doch die meisten schweren Raserunfälle nur von einer kleinen zugewanderten Minderheit verübt werden. Linke Kreise hingegen bringen hervor, die Raserinitiative richte sich insbesondere gegen Personen mit Migrationshintergrund (z. B. Balkan, Türkei, Portugal usw.) und sei daher rassistisch. Ist die Initiative gegenüber Inländern oder Ausländern diskriminierend bzw. rassistisch?

Mir geht es um Massnahmen gegen Raser. Ob diese Schweizer oder Ausländer sind, interessiert mich nicht. Unsere Initiative setzt beim Verhalten und nicht bei der Nationalität an. Wer mit über 100 km/h durch ein Dorf, mit 140 km/h über die Landstrasse oder mit über 200 km/h über die Autobahn rast oder sich z.B. illegale Rennen auf öffentlichen Strassen liefert ist ein Raser. Egal ob Schweizer oder Ausländer.

8.
Auch wird angeführt, es gäbe viel einfachere Lösungen für das Problem. Etwa Lenkern, besonders Führerausweisneulingen, verpflichtend einen Fahrtenschreiber einzubauen. Versicherungen bieten dies heute auf freiwilliger Basis bereits an (und senken dafür die Prämien). Dies sei kostengünstiger und weniger aufwändig als personalintensive Polizeikontrollen durchzuführen und immer mehr Regelungen, die man ohnedies nicht flächendeckend kontrollieren kann (Alkoholverbot für Junglenker usw.).

Die Initiative berücksichtigt diese Vorschläge bei straffällig gewordenen Rasern. Unter Punkt 5 des Initiativtextes steht: Wurde einer Raserin oder einem Raser der Führerausweis entzogen, so kann der Ausweis erst nach positiver verkehrspsychologischer Beurteilung wieder erteilt werden. Das Gesetz kann für die Wiedererteilung weitere Voraussetzungen vorsehen oder bestimmen, dass die Wiedererteilung mit Auflagen verbunden wird. Mit Auflagen sind eben gerade Fahrtenschreiber oder Alkoholwegfahrsperren gemeint.

9.
Bereits sind die notwendigen Unterschriften zusammen, wie die Initianten bekanntgaben. Macht es gegenwärtig überhaupt noch Sinn, Unterschriftenbögen zu unterschreiben und einzusenden?

Auf jeden Fall. Es ist wichtig, dass die Initiative mit einer grossen Anzahl Unterschriften eingereicht wird. Die symbolische Hürde von 100‘000 Unterschriften wurde zwar genommen. Viele Leute denken nun, es sei nicht mehr nötig, die Initiative zu unterschreiben, da sie sowieso eingereicht wird. Doch das ist trügerisch. Die gesammelten Unterschriften sind noch nicht alle beglaubigt. Um die Initiative ganz sicher einreichen zu können, benötigen wir rund 120‘000 Unterschriften. Je mehr Unterschriften wir beieinander haben, desto mehr Gewicht hat die Raserinitiative in der politischen Debatte. Daher gilt auch heute noch: jede zusätzliche Unterschrift zählt!

Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

(Das Gespräch wurde via Internet geführt, die Fragen stellte Reimut Massat)

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  Redaktion Polizei-Schweiz       8 März, 2011 00:53