Polizei Schweiz
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Prävention – Wohnungs-/Haussicherheit – Wie kann ich mich gegen Dämmerungseinbrüche schützen?

Mit dem früheren Eindunkeln in den Herbst- und Wintermonaten häufen sich die sogenannten Dämmerungseinbrüche. Gefährdet sind insbesondere Einfamilienhäuser und Wohnungen im Parterre.
Die Einbrecher nutzen den Schutz der Dunkelheit, um in Häuser oder Wohnungen einzudringen. Wenn in einem Haus oder einer Wohnung z.B. zwischen 17.00 und 18.00 kein Licht brennt, dann kann der Einbrecher annehmen, dass niemand zuhause ist und die Chancen für einen ungestörten Einbruch hoch sind.

Unsere Empfehlung:

Keine Balkon- oder Terrassentüren offen lassen!

Bei Glastüren oder Fenstern keine Schlüssel innen stecken lassen!

Vermitteln Sie den Eindruck, dass Sie zu Hause sind, vermeiden Sie, dass Ihre Abwesenheit leicht erkannt werden kann. Lassen Sie deshalb – speziell in der Dämmerung – Licht brennen. Lassen Sie, wenn die Dämmerung beginnt, eine Lampe durch eine Zeitschaltuhr einschalten. Bewegungsmelder für Licht bei Terrassen bringen zusätzliche Sicherheit!

Melden Sie verdächtige Personen der Polizei unter Tel. 117.!

  Redaktion Polizei-Schweiz       20 September, 2014 21:09