Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Oberengstringen ZH: Bewaffneter Raubüberfall auf Restaurant – Angestellte verletzt – Zeugenaufruf

Ein mit einer Pistole bewaffneter Unbekannter hat am Samstagabend (29.5.2010) in Oberengstringen bei einem Raub in einem Restaurant rund 1'500 Franken Bargeld erbeutet. Eine Person wurde leicht verletzt.

 

Der mit einer Sturmhaube maskierte Mann betrat kurz vor 21.30 Uhr das Lokal an der Dorfstraße, in dem sich zwei Gäste sowie die Serviceangestellte aufhielten.

Der Mann bedrohte die 46-jährige Angestellte mit einer Faustfeuerwaffe und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht.

Schließlich nahm der Räuber das Servierportmonee an sich und flüchtete anschließend zu Fuß in Richtung Unterengstringen. Die sofort eingeleitete Fahndung verlief bislang ohne Ergebnis.

Die Frau erlitt durch den Faustschlag leichte Verletzungen und musste zur Kontrolle ins Spital gebracht werden.

 

Der Unbekannte ist schätzungsweise zwischen 180 bis 200 Zentimeter groß und von schlanker Statur, er trug einen schwarzen Pulli, dunkle Hose und schwarze Handschuhe. Er war mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert und sprach Hochdeutsch mit Akzent.

 

Hinweise zur Tat und zum Täter sind erbeten an die Kantonspolizei Zürich, Tel. 044 247 22 11. 

Anm. d. Red.

Zum Aussehen (Weißer, Schwarzer, Südländer, Asiate usw. usf.) und zur Sprache des Täters (Schweizerdt., örtlicher Dialekt, Akzent, Hochdeutsch usw. usf.) wurden in den Polizeimeldungen der Kapo Zürich im Zuge des Zeugenaufrufes trotz der ansonsten recht detaillierten Täterbeschreibung keine Angaben gegeben. Daher muß die vorliegende Polizeimeldung mit Zeugenaufruf leider auch in der Rubrik "Fehlende Täterangaben" erfaßt werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 Mai, 2010 19:26