Nach Kindstötung in Hägglingen AG: Anklage gegen Eltern und Oma
In Hägglingen (AG) kam es im Mai 2020 zu einem schrecklichen Tötungsdelikt eines 3-jährigen Mädchens. Es wurde nun Anklage erhoben.
Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten Eltern aus Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre 3 Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Vor Ort eingetroffen, konnten die ausgerückten Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.
Da die äusseren Anzeichen des verstorbenen Kindes die Todesursache nicht aufzeigten und auch um Dritteinwirkungen ausschliessen zu können, liess die Staatsanwaltschaft noch gleichentags eine Obduktion ausführen.
Bei der dabei beinhalteten toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA (Ecstasy) im Blutkreislauf des Opfers. Als Todesursache konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.
Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern, wie auch für die Grossmutter des Mädchens.
Bei den aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater sowie die 52 Jahre alte Grossmutter. Im Verlauf der intensiven Untersuchung konnten schliesslich alle drei beschuldigten Personen – zum Teil mit Auflagen – wieder aus der Haft entlassen werden.
Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater sowie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis für die Grossmutter des verstorbenen Kindes wegen deren Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat.
Weitere Angaben zum Tatvorgehen macht die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlungen. Die Anklagen sind am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Oberstaatsanwaltschaft AG