Polizei Schweiz
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Luzern LU – Alkoholtestkäufe im Kanton Luzern

In den Monaten April bis Juli 2014 wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. Von 101 getesteten Betrieben haben bei der ersten Kontrolle 37 alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft. Bei 24 Betrieben wurde eine Nachkontrolle gemacht. Dabei hat noch ein Betrieb illegal Alkohol an Jugendliche verkauft. Dieser Betrieb wurde verwarnt.

Alkoholtestkäufe
In den Monaten April bis Juli 2014 wurden im Auftrag der Luzerner Polizei insgesamt 101 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Die Jugendlichen testeten, ob in den Betrieben alkoholische Getränke erhältlich sind. Dabei wurden 50 Verkaufsgeschäfte und 51 Restaurationsbetriebe im Kantonsgebiet getestet. Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, welche von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben. Die Begleitpersonen gaben den getesteten Personen jeweils eine mündliche Rückmeldung. Im Anschluss wurden alle getesteten Betriebe schriftlich von der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei orientiert.
Bei 37 von 101 Kontrollen (37%) erhielten Jugendliche alkoholische Getränke (2010/46%, 2011/40%, 2012/54%). Bei den Verkaufsgeschäften wurden bei 32% und bei den Restaurationsbetrieben bei 41% Alkohol verkauft.

Nachkontrolle
In den Monaten Juni und Juli 2014 wurden 24 Betriebe, welche bei der ersten Runde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, nochmals getestet. Diese Nachkontrolle fiel sehr gut aus, zumal nur ein Verkaufsgeschäft durchfiel. Dieser Betrieb erhielt eine Verwarnung und muss bei erneutem illegalem Alkoholverkauf an Jugendliche mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Umsetzung Alkoholtestkäufe
Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und die Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften) sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zuständig. Die Polizei hat einen gesetzlichen Auftrag, dies zu kontrollieren. Mit der Durchführung von Alkoholtestkäufen wird der Problematik des missbräuchlichen Alkoholkonsums von Jugendlichen entgegen gewirkt. Die Testkäufe haben auf die Verkaufspraxis nachweislich eine positive Wirkung. Da die Testkäufe auch dazu dienen, das Verkaufspersonal zu unterstützen und auf die Problematik zu sensibilisieren, werden die Testkäufe weitergeführt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.ggp.lu.ch oder der Präventionsseite www.luegsch.net.

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 August, 2014 08:45