Polizei Schweiz
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Lenzburg – Baden A1: Zwei alkoholisierte und unbelehrbare Schnellfahrer lieferten sich ein Privatrennen – einer der beiden vietnamesischen Staatsangehörigen konnte der Führerausweis nicht mehr enzogen werden; er besaß bereits keinen mehr

Eine Streife wurde auf zwei Schnellfahrer aufmerksam, berichtet die Kapo Aargau in einer aktuellen Polizeimeldung. Sie konnten nach einer Nachfahrmessung angehalten werden. Es zeigte sich, daß die beiden Lenker, zwei Vietnamesen im Alter von 22 und 23 Jahren, unter Alkoholeinfluß standen. Zudem hatte einer von ihnen bereits keinen Führerausweis mehr.

Eine Patrouille der Kantonspolizei wurde am Ostermontagmorgen, kurz vor 05 Uhr, auf der Autobahn A1, Gemeindegebiet Lenzburg, Fahrbahn Richtung Zürich, auf zwei Schnellfahrer aufmerksam, die sich offenbar ein Privatrennen lieferten.

Nach einer Nachfahrmessung, woraus für beide Fahrzeuglenker eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 Km/h resultierte, konnten die Autos, ein BMW und ein VW Golf, angehalten werden.

Bei den beiden Lenkern handelt es sich um zwei Vietnamesen im Alter von 22 und 23 Jahren, beide mit Wohnsitz im Kanton Bern. Bei der Ausweiskontrolle stellte sich heraus, daß der 23-jährige bereits mit einem Führerauseisentzug belegt ist und somit nicht berechtigt war ein Fahrzeug zu lenken. Wegen Verdacht auf Angetrunkenheit wurden bei ihnen ein Alkotests durchgeführt. Mit knapp unter und etwas über 1.0 Promillen fielen diese postitiv aus, was die Anordnung einer Blutprobe und somit auch für den 22-jährigen den Entzug des Führerausweises zur Folge hatte.

Nach Eröffnung der Anzeige und Erledigung aller Formalitäten wurden sie aufgefordert dafür besorgt zu sein, daß sie und ihre Autos durch fahrberechtigte Personen beim Kantonsspital in Baden abgeholt werden.

Daß es die Polizei hier offensichtlich mit unbelehrbaren Autofahrern zu tun hat zeigt die Tatsache, daß sie beide selber mit ihren Autos in den Kanton Bern zurückfahren wollten.

Sie wurden kurz nach 08 Uhr von einer anderen Streife erneut angehalten. Einer war bereits vom Parkplatz in Baden weggefahren und der andere war eben im Begriffe dies zu tun.
In der Folge verfügte der zuständige Untersuchungsrichter die vorläufige Sicherstellung der beiden Autos.

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 März, 2008 13:22