Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Kt. Obwalden, Niderstad, Alpnachstad OW: Mehrere Verkehrsunfälle – Der z. T. starke Schneefall führte im Kanton Obwalden zu mehreren Verkehrsunfällen

Der gestrige zum Teil starke Schneefall brachte auf obwalder Straßen diverse Fahrzeuge ins Rutschen, was mehrere kleinere und größere Verkehrsunfälle zur Folge hatte. Die Polizei mußte im Verlaufe des Tages an insgesamt sechs Verkehrsunfälle ausrücken, berichtet die Kapo.

Zudem musste bei der Engelbergerstraße zwischen Grafenort und Engelberg ein Kettenobligatorium für den Schwerverkehr verhängt werden. Auf der Brünigstrasse, Höhe Kaiserstuhl, kollidierten zwei Personenwagen, wobei eine Personenwagenlenkerin mit der Ambulanz ins Spital überführt werden mußte.

Die gesamte Schadensumme beläuft sich dabei auf zk. 40'000.- CHF. In Wilen auf der Wilerstraße kam es zwischen zwei Personenwagen zu einer Frontalkollision. Beide Fahrzeuglenker mußten mit der Ambulanz ins Kantonsspital überführt werden.

Die beiden Personenwagen erlitten durch die Kollision Totalschaden. Auf der A8, Ausfahrt Niederstad in Alpnachstad, kam ein Personenwagenlenker mit seinem Fahrzeug ins Rutschen, kollidierte mit der dortigen Leitplanke und stand erst nach zk. 30 – 40 Metern mit seinem Personenwagen still. Dabei entstand am Fahrzeug und an der Leitplanke erheblicher Schaden.

Die Verkehrs- und Sicherheitspolizei des Kantons Obwalden möchte alle Verkehrsteilnehmer daran erinnern, daß gemäß Straßenverkehrsgesetz (SVG, Art. 51) bei einem Verkehrsunfall alle Beteiligten sofort anhalten müssen und sich nach Möglichkeit für die Sicherung des Verkehrs zu sorgen haben.

Sind Personen verletzt, so haben alle Beteiligten für Hilfe zu sorgen, Unbeteiligte, soweit es ihnen zumutbar ist.

In erster Linie ist durch die beteiligten Fahrzeugführer unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Alle Beteiligten, namentlich auch
Mitfahrende, haben bei der Feststellung des Tatbestandes mitzuwirken.

Ohne Zustimmung der Polizei dürfen sie die Unfallstelle nicht verlassen, ausgenommen, um Hilfe oder die Polizei herbeizurufen, oder wenn sie selbst Hilfe benötigen.

Ist nur Sachschaden entstanden, so hat der Verursacher sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 Februar, 2009 21:14