Kt. Luzern: Prävention durch Alkoholtestkäufe – 21 Betriebe erneut durch Kontrolle gefallen und gebüßt
Die Bundesrichter urteilten, Alkoholtestkäufe seien verboten, denn sie stellten unzulässige "verdeckte Ermittlungen" dar (siehe unten) Daß diese angeblichen "verdeckten Ermittlungen" dringend notwendig sind, zeigt sich jedoch immer wieder:
Im vergangenen Juni und Juli wurden im Kanton Luzern 57 Betriebe überprüft, welche bei einer ersten Kontrolle alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft hatten. In 21 Betrieben wurde wieder illegal Alkohol an Jugendliche verkauft. Die verantwortlichen Verkaufspersonen wurden vom zuständigen Amtsstatthalteramt mit Bussen bestraft. Weitere Testkäufe sind vorgesehen.
Alkoholtestkäufe und Nachkontrolle
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft und der Luzerner Polizei wurden in den Monaten März und April 2010 insgesamt 135 Alkoholtestkäufe vorgenommen. In 57 Betrieben, welche damals alkoholische Getränke an Jugendliche verkauft hatten, wurden im Juni und Juli 2010 erneut Alkoholtestkäufe durchgeführt.
Die Kontrollen fanden in städtischen und ländlichen Gebieten statt. Die Jugendliche testeten, ob in den Betrieben, alkoholische Getränke erhältlich sind. Dabei wurden sie von einem zivilen Polizisten begleitet, welcher die Betriebe nach dem Testkauf über das Ergebnis und die Strafanzeige informierte.
21 Betriebe bei Nachkontrolle erneut durchgefallen
Die Ergebnisse der zweiten Runde sind zwar besser als die der ersten Kontrolle, trotzdem fielen 21 von 57 Betrieben (37 %) durch die Nachkontrolle durch. In den Betrieben wurde nicht konsequent das Alter der Jugendlichen überprüft. Zudem fehlten in einigen Betrieben die Hinweis-Schilder über die geltenden Jugendschutzbestimmungen.
Bei den 21 Betrieben handelt es sich um 8 Verkaufsgeschäfte und 13 Restaurants.
Fehlbare Betriebe mit Bußen bestraft
Die zuständigen Amtstatthalterämter haben die fehlbaren Betriebe wegen Verstoß gegen das Alkoholverkaufsverbot mit Bußen bis mehrere hundert Franken bestraft. Die Urteile sind rechtskräftig. Zudem können bei erneuten Verstößen verwaltungsrechtliche Massnahmen (z.B. beschränktes Alkoholverkaufsverbot; eingeschränkte Öffnungszeiten) angeordnet werden.
Weitere Alkoholtestverkäufe geplant
Die Alkoholtestkäufe werden im Kanton Luzern weitergeführt. Die geltenden Bestimmungen sind klar: kein Bier, Wein oder gegorener Most an unter 16-Jährige, keine Alkopops, Spirituosen oder Aperitif-Getränke an unter 18ährige. Es geht bei den Testkäufen insbesondere darum, das Verkaufspersonal über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Öffentlichkeit, die Eltern und Jugendlichen über die Gefahren des Alkoholmißbrauchs zu sensibilisieren.
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