Polizei Schweiz
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Kt. Bern, Kt. Neuenburg: 20`000 Fr. Belohnung von BLICK für Hinweise auf den Yacht-Raser vom Bielersee – Große Empörung bei den Gutmenschen – Schwere Moralgeschütze

Eine junge Frau mußte wegen eines Raserunfalls mit Führerflucht sterben. Bewegung kommt nun in den Yacht-Raser-Fall vom Bielersee aufgrund einer für die Schweizer Verhältnisse recht hohen Belohnung. Diese wirft hohe Medienwellen. Vor allen Dingen bei der – wohl auch neidischen – Konkurrenz des Blattes, welches die Belohnung aussetzte.

Das organiserte Schweizer Gutmenschentum ereifert sich zugleich leidenschaftlich.

Nicht aber etwa über den schweren See-Raserunfall und die Führerflucht, sondern es wird gegeifert wegen der bloßen Gegebenheit, daß es eine Boulevardzeitung sogar wagt – wie verwerflich! – eine unerwünschte Belohnung auszusetzen:

Eine Yacht raste über ein Schlauchboot hinweg und tötete ein junge Frau. Die Kantonspolizei Bern fahndet nun nach dem flüchtigen Yachtführer. Bisher leider erfolglos.

Ankurbeln dürften die Kapo-Ermittlungen nun eine ausgesetzte Belohnung von der Tageszeitung Blick. Man kann sich sicher über die zweifelsfrei sehr reißerische Art der Berichterstattung des Blick streiten ("Killer-Kapitän"), aber was ist grundsätzlich von der Tatsache zu halten, daß jemand hergeht und für die Ergreifung eines flüchtigen Bootsführers eine Belohnung aussetzt?

Ist dies verwerflich und zu verurteilen oder führt dies gar zu Volksjustiz, wie der Tagi einen Professor zitiert?

Im linksorientierten Blick-Konkurrenz-Blatt Tagesanzeiger, dem – obwohl es biederer daherkommt – die Methoden des Brutal-Boulevard-Journalismus keineswegs fremd sind, wird die Aussetzung einer Belohnung zur Fassung des Yachtrasers leidenschaftlich gegeißelt.

Man kritisiert nicht selbst, man zitiert in äußerst eloquenter Weise einfach einen aus Deutschland stammenden pensionierten "Medien-Professor", was wohl geschickt den Eindruck der Unabhängigkeit der Geißelung untermauern soll.

Die Doppelmoral-Zeitung des umstrittenen Tamedia-Chefs Pietro Supino, bei dem der Boulevard-Journalismus wesentlich gefährlicher daherkommt, weil er mit dem Tatsch der biederen Tageszeitung daherkommt und dennoch Kampagnen- und Boulevardjournalismus aktiv betreibt, fährt im Fall der vom Blick im Yachtraser-Fall ausgesetzten Belohnung somit auch richtig schwere Moral-Geschütze auf.

Skurril: Der Chefredaktor des Blick muß die Belohnung sogar verteidigen, als ob nicht der Yacht-Raser kriminell wäre, sondern der Blick. Selbst die Höhe der Belohnung wird kritisiert. "Sollte die Belohnung die Polizei auf die richtige Fährte bringen, habe sie ihre Berechtigung, auch in dieser Höhe", so Studer, Chefredaktor des Blick gemäß Tagi.

Nun aber gibt der Tagi einem pensionierten "Medienprofessor" der Alt-68er-Generation namens Roger Blum (siehe Foto unten – im Tagi gab es kein Bild…) das Wort, der die Belohnung verurteilt. Ihn – so der Tagesanzeiger – "überzeugen diese Argumente nicht" und: "Er spricht von einer gefährlichen Entwicklung.", so der Tagi weiter.

Nicht Kriminelle sind offenbar gefährlich für die Gesellschaft, sondern die, die Belohnungen für deren Ergreifung aussetzen
?

Zitat des "Medien-Professors" in Rente: "Das ist eine klare Rollenvermischung", ereifert sich Roger Blum, und urteilt, daß diese "auch einem Boulevardmedium nicht zusteht."

Gut, daß es in der Schweiz Menschen gibt, die darüber urteilen können, wann Belohnungen erlaubt sind und wann nicht. In der Schweiz gibt es kaum nennenswerte Belohnungen. Wenn man mit dem Ausland Vergleiche zieht, werden im Ausland wesentlich höhere Belohungen ausgesetzt. Es reicht selbst der Blick ins – in dieser Hinsicht ebenfalls extrem zurückhaltenden – Deutschland.

Der sich im Konkurrenz-Blatt Tagi ereifernde Pensionist aber weiß:

"Mit seinem Aufruf inklusive finanziellen Anreizes nehme der «Blick» nämlich die Gefahr einer Volksjustiz in Kauf. Es müsse aber Sache der Polizei bleiben, die Bevölkerung an der Fahndung zu beteiligen und entsprechende Hinweise zu belohnen. Nur sie könne rechtlich einschreiten, wenn einzelne Bürger aus Übereifer Unbescholtene verdächtigten. Roger Blum würde eine Aktion wie die des «Blicks» nur dann gutheißen, wenn die Polizei versage oder ihre Arbeit vernachlässige. Das sei hier aber eindeutig nicht der Fall."

Wieso durch finanzielle Anreize angeblich Leute zu Unrecht verdächtigt werden sollen, oder gar "Volksjustiz" entstehen soll, dazu führt der pensionierte Gutmensch-Professor nicht das Geringste aus.

Klar ist doch: Wer auf den finanziellen Anreiz aus ist, will das Geld und dadurch entsteht alles andere als eine angeblich herbeigeschwafelte Volksjustiz. Wieso sollte auch jemand, der auf das Geld, die Belohnung, heiß ist, Volksjustiz verüben?

Diese "Argumentation" des emerierten Professors ist – äußerst zurückhaltend formuliert – an den Haaren herbeigezogen. Es geht typischerweise einmal mehr um Täterschutz-Fetischismus, der seit den 68er-Jahren besonders in der Schweiz exzessiv fabriziert wird.

Zweifelsfrei ist es doch begrüßenswert, wenn auch in der Schweiz endlich einmal nennenswerte Belohnungen für die Ergreifung von Tätern ausgesetzt werden. Daher unterstützt POLIZEI-SCHWEIZ.ch konsequenterweise die Blick-Aktion, indem auch auf dieser Seite die Belohnung publiziert wird.

Besonders in Anbetracht der Tatsache, daß die Polizeimeldungen der Kapo Bern in schweizweit einmaliger Art und Weise gefiltert werden, bevor sie zur Veröffentlichung kommen, daß die Kapo Bern – mit ganz ganz wenigen extrem seltenen Ausnahmen – weder Fahndungsfotos noch vollständige Täterangaben veröffentlicht, ist die Aktion des Blick nur begrüßenswert. Selbst in Zeugenaufrufen werden in den Polizeimeldungen der Kantonspolizei Bern systematisch nur lückenhafte Angaben gegeben, ähnlich wie bei der Kapo St. Gallen, die aber wenigstens Fotos veröffentlichen darf und dies auch tut.

Und was dem Tagi und dem Alt-68er-Professor Roger Blum wohl geflissentlich entgangen sein dürfte: In der Schweiz gibt es etliche Belohnungen, die von nicht-polizeilicher Seite ausgesetzt wurden. In solchen Fällen weist die Polizei, die – anders als die Kapo Bern – anläßlich solcher Belohnungen erfreut und dankbar Medienmitteilungen herausgibt, in den Polizeimeldungen darauf hin, daß die betreffenden Belohnungen "von dritter Stelle" von "einer Gemeinde" oder von "einer Privatperson" ausgelobt worden sind. Wenn diese "dritte Stelle" eine Boulevardzeitung ist, dann ist dies offenbar nicht mehr moralisch zulässig?

Und was der Tagi verschweigt, POLIZEI-SCHWEIZ.ch aber recherchieren konnte:

Der als unabhängiger "Medienprofessor" dargestellte Roger Blum, der sich in dem Artikel moralin-sauer entrüsten darf, war lange Zeit in leitender Stellung in der Redaktion des Tagesanzeigers. Warum verschweigt der Tagesanzeiger das seinen Lesern? Warum diese Heimlichtuerei? Roger Blum hat im übrigen auch lange Zeit den umstrittenen Schweizer Presserat "bereichert"…
 

Die junge Frau wurde durch eine Schiffsschraube getötet
14.07.2010 – Schweres Raserdelikt mit Führerflucht
Bielersee BE: Junge Frau von Bootsmotor getötet – Ermittlungen nach tödlichem "Bootsunfall" dauern an / Lac de Bienne / Accident Mortel – L'enquête se poursuit
Die Ermittlungen nach dem tödlichen Bootsunfall am Sonntag, 11. Juli 2010, dauern an. Die 24-jährige Frau starb an den Folgen des hohen Blutverlusts. Die Suche nach dem Bootsführer und dem Boot wird fortgesetzt. … mehr >

  Redaktion Polizei-Schweiz       17 Juli, 2010 15:16