Polizei Schweiz
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Kirchenmitarbeiter und ehemaliger Clown soll mehrere Kinder missbraucht haben

Er soll verwahrt werden: ein kirchlicher Mitarbeiter und ehemaliger Clown soll zehn bis zwanzig Mal Kinder missbraucht haben. Er soll ordentlich verwahrt werden, ohne Therapie, weil Pädophilie nicht behandelbar seien.

Den Chorknaben habe er in der Kirche angesprochen, weil er bei diesem “grosse künstlerische Fähigkeiten” erkannt habe. “Ich habe ihm gesagt, dass ich es toll fände, wenn er Theater spielen würde”, sagte der Beschuldigte, der früher als Clown, Mentalcoach und soziokultureller Animator arbeitete, am Donnerstag vor Gericht.

Der 54-jährige Schweizer schaffte es, ein Vertrauensverhältnis zum Knaben und zur alleinerziehenden Mutter aufzubauen. Irgendwann ging er in deren Wohnung ein und aus, erteilte dem Knaben Nachhilfeunterricht und balgte sich spielerisch mit ihm.

Die ersten sexuellen Handlungen habe der Knabe initiiert, betonte der Beschuldigte. Dass es weiterging, liege aber an ihm, was ihm mittlerweile sehr leidtue. “Ich habe mich da in etwas hineinziehen lassen”, sagte er und schob damit einen Teil der Schuld auf das Kind.

Geprägt von der 68er-Generation

Der “Freund der Familie” schaute mit dem Knaben auch ein Aufklärungsbuch aus dem Jahr 1974 an, das wegen der Abbildungen längst aus dem Verkauf genommen wurde. Es gilt aus heutiger Sicht als hoch problematisch.

“Ich dachte immer, das sei harmlos”, sagte er. Schliesslich würden die Kinder auf den Bildern lachen, die Atmosphäre sei gut. Für ihn sei ein Penis “etwas Freundliches”, dessen Tabuisierung schlecht.

Solche Aussagen sind deutliches Zeichen dafür, dass der Beschuldigte von den Ansichten der 1968er-Generation geprägt ist. Damals wurde in gewissen Kreisen die Meinung vertreten, dass sexuelle Handlungen mit Kindern unschädlich seien, wenn sie von den Kindern ausgehen würden.

Er selber führte als 8-Jähriger eine Beziehung zu einem 16-Jährigen. Diese Beziehung habe er aber gewollt, es sei “eine freudsame Erfahrung gewesen und absolut freiwillig”.

“Mit Mädchen kann ich wenig anfangen”

Auch sein Stiefsohn wurde Ziel der Übergriffe. Als der Knabe ihm gesagt habe, dass er das nicht möge, habe er aber aufgehört. Gemäss Anklage kam es zu zehn bis zwanzig Missbräuchen, meist beim Ins-Bett-bringen. Heute wisse er, dass das nicht korrekt gewesen sei.

Obwohl er “nur Knaben mag”, wie er selber sagte, missbrauchte er gemäss Anklage beinahe täglich auch seine leibliche Tochter. Sie habe von sich aus seinen Penis berührt, es sei ihm aber unangenehm gewesen. “Mit Mädchen kann ich herzlich wenig anfangen.”

Er habe sich natürlich Gedanken darüber gemacht, ob seine Handlungen den Kindern schaden könnten. Er habe aber nie Gewalt angewendet. Dass die Kinder heute noch darunter leiden, tue ihm leid.

Die beiden Knaben sind wegen der Misshandlungen körperlich und psychisch beeinträchtigt und benötigen Therapie. Das Mädchen, das immer noch sehr jung ist, vermisst vor allem ihren Vater und hat deshalb kein Interesse an seiner Bestrafung.

“Die Wunde, die ihr durch den Missbrauch zugefügt wurde, schmerzt noch nicht”, sagte ihre Anwältin. Es sei möglich, dass das noch einige Jahre dauere.

Schon drei Mal verurteilt

Der Beschuldigte wurde bereits drei Mal wegen pädophiler Straftaten verurteilt, erstmals in den 1980er-Jahren. Dabei wurden teilweise auch Therapien angeordnet. “Ich dachte deshalb, dass ich die Grenzen wahren kann. Doch da habe ich mich geirrt”, räumte er ein.

Ein Gutachten attestiert ihm eine homosexuelle Pädophilie und eine hohe Rückfallgefahr. Eine medikamentöse Behandlung der Triebsteuerung lehnte er bisher immer ab. Mittlerweile zeigt er sich aber bereit, die Lust auf Kinder mit Hormonen zu unterdrücken.

Er hofft, so der ordentlichen Verwahrung zu entgehen, welche die Staatsanwältin für ihn fordert. Sie verlangt eine Verwahrung nach Artikel 64, also ohne Therapie, weil Pädophilie nicht heilbar sei.

Zusätzlich zur Verwahrung soll der Mann mit einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und einem lebenslänglichen Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Tätigkeiten mit Kindern belangt werden. Die Staatsanwältin verlangt einen Schuldspruch wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern, Pornografie und Gewaltdarstellungen.

Sein Anwalt forderte lediglich eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bei einer Probezeit von fünf Jahren. Eine Verwahrung sei unverhältnismässig. Pädophilie sei zwar nicht behandelbar, aber könne kontrolliert werden. “Er will künftig jeglichen Kontakt zu Knaben vermeiden und hofft nun auf eine erneute Chance”, sagte er.

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 September, 2020 19:00