Polizei Schweiz
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Kanton Zug ZG – Übertretungsstrafgesetz – Positive Zwischenbilanz

In den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten des Übertretungsstrafgesetzes sind im Kanton Zug insgesamt 218 Ordnungsbussen verteilt worden. Über 70 Prozent davon wegen Verunreinigung und Ruhestörung.  
 
Zwischen Oktober und Dezember 2013 stellten die Zuger Behörden in Zusammenhang mit dem Übertretungsstrafgesetz total 218 Bussen aus. Mit Abstand am häufigsten wurde das Wegwerfen von Kleinabfällen geahndet: 97 Strafzettel wegen Litterings verteilten Angehörige der Zuger Polizei in den ersten drei Monaten. An zweiter Stelle folgt das Verrichten der Notdurft ausserhalb sanitärer Anlagen (36 Bussen) und an dritter Stelle die Nachtruhestörung (20 Bussen). Die Mitarbeiter des Amts für Wald und Wild haben in der Berichtsperiode zwölf Bussen erteilt. 

Vereinfachtes Verfahren
 
Auch wenn noch keine Erfahrungswerte von lauen Sommernächten vorliegen, zieht die Zuger Polizei eine positive Zwischenbilanz. Dank der vereinfachten Form der Strafverfolgung im Ordnungsbussenverfahren konnte die Polizei in den vergangenen drei Monaten gezielt einen wichtigen Beitrag zu mehr Ruhe und Ordnung im Kanton Zug leisten. 
 
Die Wirkung der Busseneinführung am 1. Oktober 2013 entspricht insgesamt den Erwartungen. Eine Präventionskampagne hat die Einführung des Übertretungsstrafgesetzes begleitet. Geplant ist, dass die Kommunikationsaktivitäten während der Litteringsaison im Frühling und im Sommer 2014 wieder verstärkt werden. 
 
Seit dem 1. Oktober 2013 können im Kanton Zug Übertretungen des kantonalen Rechts (z. B. Littering) in einem vereinfachten Verfahren gebüsst werden. Die Zuger Polizei und Mitarbeitende des Amtes für Wald und Wild können diverse Übertretungen mit einer Ordnungsbusse selbst ahnden. 
 
 

Beilage: Liste der erteilten Ordnungsbussen nach Häufigkeit und Tatbeständen im Kanton Zug, vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2013. (Beachte: In Einzelfällen wurden mehrere Übertretungen gleichzeitig geahndet. Aus der Anzahl der erteilten Bussen können folglich keine Rückschlüsse auf die Anzahl gebüsster Personen gezogen werden.) 

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Januar, 2014 03:03