Polizei Schweiz
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Kanton Zug – Wegen Alkohol und Drogen – neun Mal Billett weg

Die Zuger Polizei hat in der Vorfasnachtszeit neun Automobilisten die Führerausweise abgenommen, weil sie betrunken oder unter Drogeneinfluss unterwegs waren. «Null Promille. – Null Probleme.» muss das Motto jedes Fasnächtlers sein.

Insgesamt 306 Atemalkoholtests haben die Einsatzkräfte der Zuger Polizei seit dem 16. Januar 2015 durchgeführt. Sieben Personen waren mit über 0.8 Promille unterwegs und eine mit einem Wert zwischen 0.5 und 0.79 Promille. Zwei Verkehrsteilnehmer steuerten ihre Fahrzeuge unter Drogeneinfluss.

Die Beschuldigten mussten ihre Führerausweise abgeben. Sie wurden angezeigt und werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten müssen.

Entweder-oder

Während der närrischen Zeit muss «Null Promille. – Null Probleme.» das Motto eines jeden Verkehrsteilnehmers sein, denn bereits ein geringer Alkoholkonsum schränkt die Verkehrssicherheit ein. Fasnächtler, die nicht auf das eine oder andere Gläschen verzichten möchten, lassen ihre Fahrzeuge am besten zu Hause oder am Veranstaltungsort stehen.

Wir empfehlen:

«Wer fährt, trinkt nicht»: Fahren Sie nicht mit dem Auto an die Fasnacht.
Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Transportangebote der Veranstalter oder Taxis.
Organisieren Sie allenfalls Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie sie vom Fahren ab.
Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Stellen Sie sicher, dass sie lange genug warten, bevor Sie sich am folgenden Tag ans Steuer setzen. Sie könnten noch Restalkohol im Blut haben. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».

  Redaktion Polizei-Schweiz       12 Februar, 2015 15:29