Polizei Schweiz
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Kanton Zug: Sicherheitslinien überfahren ist gefährlich und strafbar

Überholmanöver bei Bushaltstellen sind nicht ungefährlich. Viele Bushaltstellen sind deswegen mit ausgezogenen Sicherheitslinien oder Verkehrsinseln geschützt.

Wer diese Signale nicht respektiert, macht sich strafbar.

Immer wieder kommt es vor, daß Fahrzeuglenkende eine ausgezogene Sicherheitslinie überfahren, um einen an einer Bushaltestelle stehenden Bus zu überholen.

An gewissen Orten werden sogar massive Verkehrsinseln links umfahren. Dadurch werden aus dem Bus aussteigende Fahrgäste, welche die Straße überqueren wollen, gefährdet.

Am größten ist die Gefahr für Kinder, welche diese Woche wieder mit dem Kindergarten und der Schule begonnen haben.

Kindergärtler und jüngere Primarschüler können die Verkehrsgefahren nämlich noch nicht richtig einschätzen und springen manchmal unkontrolliert auf die Straße.

Deswegen gilt es: Hinter dem Bus warten und Sicherheitslinie oder Verkehrsinsel nie über- oder umfahren.

Wer dies nicht respektiert macht sich strafbar und kann beim Richter angezeigt werden. Unter Umständen droht gar ein Entzug des Führerausweises.

Die wichtigsten mit Sicherheitslinien oder Verkehrsinseln geschützten Bushaltestellen sind die folgenden:

– St. Martin, Zugerstraße, Baar, beide Richtungen, Linie 3

– Kantonsspital, Artherstraße, Zug, Richtung Oberwil, Linie 3 + 5

– Kolinplatz, Grabenstraße, Zug, Richtung Stadt, Linie 3 + 5 + 11

– Bellevueweg, Zugerbergstraße, Zug, Linie 11

– Weinberghöhe, Weinbergstraße, Zug, Linie 13

– Feldhof, Feldstraße, Zug, Linie 13

– Oele, Zugerstraße, Steinhausen, Linie 6 + 8

– Riedmatt, Steinhauserstraße, Zug, Linie 6

– Bleichi, Industriestraße, Zug, Linie 4 + 33

– Heiligkreuz, Sinserstraße, Cham/Lindencham Richtung Sins, Linie 43 + 46

  Redaktion Polizei-Schweiz       23 August, 2007 14:10