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Kanton Zürich – Schädliche gebietsfremde Tiere und Pflanzen koordiniert eindämmen

Tiere und Pflanzen, die nicht bei uns heimisch sind, können sich stark ausbreiten und erheblichen Schaden anrichten. Gehen Kanton und Gemeinden koordiniert und entschlossen vor, lassen sich solche Schäden vermeiden oder in Grenzen halten. Ein neuer Massnahmenplan der Baudirektion legt die kantonale Strategie im Umgang mit dieser wachsenden Herausforderung fest. Er zeigt die massgebenden Handlungsfelder auf und beauftragt die zuständigen Stellen mit der Umsetzung von Massnahmen.

Immer mehr Pflanzen und Tiere aus anderen Weltgegenden gelangen durch den Handel oder als blinde Passagiere im Frachtgut von Schiffen, Flugzeugen und Lastwagen in die Schweiz. Einige von ihnen breiten sich mangels natürlicher Konkurrenten rasch aus. Die Folgen werden oft unterschätzt. So können die so genannten invasiven Neobiota die Gesundheit von Menschen und Haustieren beeinträchtigen, mit ihren Wurzeln erhebliche Schäden an Brücken und Strassen anrichten oder bedrohte einheimische Arten aus ihren angestammten Lebensräumen verdrängen. Ohne Gegenmassnahmen nehmen die Neobiota-Bestände kontinuierlich zu und die Kosten für die Eindämmung steigen. Ein entschlossenes, koordiniertes Vorgehen hilft hingegen Schäden zu vermeiden und langfristig Kosten zu reduzieren.

Abstimmen der Massnahmen als Erfolgsrezept

Der neue Massnahmenplan regelt dieses Vorgehen. Die zuständigen Stellen bei der kantonalen Baudirektion setzen die darin definierten 19 Massnahmenpakete auf den Handlungsebenen Prävention, Eindämmung, Grundlagenerarbeitung und Zusammenarbeit gemeinsam um. Beteiligt sind insbesondere Fachleute für Biosicherheit, Naturschutz, Pflanzenschutz, Gewässerschutz, Strassen- und Wasserbau, Wald, Jagd und Fischereiverwaltung und Landwirtschaft sowie die Unterhaltsdienste von Gewässern und Verkehrswegen. Die Massnahmen sollen zudem mit den Zürcher Gemeinden, mit den Nachbarkantonen und den Interessensverbänden der genannten Bereiche abgestimmt werden. Mit dem Massnahmenplan kommt der Kanton Zürich dem Auftrag der Freisetzungsverordnung des Bundes nach, Mensch, Tier, Umwelt und Biodiversität vor übermässigen Schäden und Beeinträchtigungen zu bewahren. Der Massnahmenplan 2014–2017 baut auf den Erkenntnissen des Massnahmenplans 2009–2012 auf.

Neu: Schwerpunktgebiete und geschulte Equipe

Nebst der Fortführung bewährter Massnahmen schlägt der Massnahmenplan 2014–2017 zwei neue Instrumente zur Eindämmung von Neobiota im Kanton Zürich vor:
In grösseren, zusammenhängenden Lebensräumen, etwa einer Geländekammer oder einem See, soll koordiniert gegen problematische Tiere und Pflanzen vorgegangen und deren Bestände so geschwächt werden, dass sie auf einem akzeptabel tiefen Niveau bleiben. Beim Auftreten von neuen Arten mit grossem Schadenpotenzial soll künftig eine dafür geschulte Equipe rasch eingreifen, um die Ausbreitung im Anfangsstadium zu unterbinden. Ein Beispiel für eine solche schädliche Art ist etwa der Laubholzbockkäfer, der 2012 plötzlich in Winterthur auftauchte und bei dessen Eindämmung ein entschlossenes Vorgehen entscheidend war.

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Juni, 2014 10:33