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Kanton Zürich – Nationaler Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen: Im Kanton Zürich beginnt die Pilotphase

Die Schweiz errichtet einen Kataster mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Darin werden die für Grundstücke massgebenden behördlichen Einschränkungen systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht. Der Kanton Zürich ist einer der Pilotkantone in diesem nationalen Projekt. Nach gegenseitiger Absprache hat die Baudirektion 15 Gemeinden bestimmt, die den ÖREB-Kataster in der ersten Etappe einführen werden.
 
Im Jahr 2009 beschloss der Bundesrat, den ÖREB-Kataster gemeinsam mit den Kantonen zu entwickeln und zu finanzieren. Heute gehen die ersten fünf von acht Pilotkantonen mit ihren ÖREB-Geoportalen online. Es sind dies Bern, Neuenburg, Nidwalden, Thurgau und Zürich. In diesen Kantonen kann ab sofort direkt auf den ÖREB-Kataster des Kantons oder Teile davon zugegriffen werden. Jura und Obwalden werden ihr ÖREB-Portal später im Jahr eröffnen, der Kanton Genf wird im Juni 2015 dazu stossen. Ende 2019 wird der Kataster in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
 
Verbindliche Grundstücksinformationen aus einer Hand
 
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach nutzen, wie er will. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm der Gesetzgeber und die Behörden vorschreiben. Dabei ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Einschränkungen – die so genannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) – zu beachten. Weil bei den Einschränkungen verschiedene Behörden eine Rolle spielen, mussten die entsprechenden Informationen für ein bestimmtes Grundstück oft bei diversen Ämtern zusammengetragen werden. Dem schafft der ÖREB-Kataster nun Abhilfe: Im neuen Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt.
 
Eine ÖREB besteht immer aus einem Plan und einer Rechtsvorschrift. Im Plan wird festgelegt, für welches Gebiet eine bestimmte ÖREB gilt, beispielsweise eine Nutzungszone. In der Rechtsvorschrift wird definiert, was diese Einschränkung umfasst und welche Auswirkungen sie hat. Im Beispiel mit der Nutzungszone ist dies üblicherweise das Baureglement der Gemeinde. Genau diese verbindlichen Informationen – Pläne und Rechtsvorschriften – findet man im ÖREB-Kataster.
 
Im Kanton Zürich liegen die relevanten Eigentumsbeschränkungen in einer hohen Qualität und über einen grossen Teil des Kantons vor. Dank der bereits erbrachten Leistungen ist die Ausgangslage für die Einführung des ÖREB-Katasters sehr gut. Der Kataster wird in der ersten Etappe in der Stadt Zürich sowie in den vierzehn Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Horgen, Kilchberg, Küsnacht, Oberrieden, Regensdorf, Rümlang, Thalwil, Volketswil, Wädenswil, Wangen-Brüttisellen, Wallisellen und Zollikon eingeführt (siehe Karte). Die Pilotphase dauert vom 24. Januar 2014 bis Ende 2015. Die Ausdehnung des ÖREB-Katasters über den ganzen Kanton erfolgt schrittweise ab 2016 bis Ende 2019. Jedes Jahr werden ca. 40 Gemeinden in den Kataster aufgenommen. Die Planung der weiteren Etappen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der kantonalen Verwaltung und den Gemeinden.
 
Zürich betreibt neben Genf und Neuenburg als einziger Kanton eine zentrale Infrastruktur für den ÖREB-Kataster. Dort werden die Themen in der Zuständigkeit des Kantons und der Gemeinden zentral verwaltet und ein Tool zur Bewirtschaftung bereit gestellt. Dadurch können Synergien optimal genutzt werden. 
 
Die 20 Themen im ÖREB-Kataster im Kanton Zürich
 
Im ÖREB-Kataster werden in einer ersten Phase die 20 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene aus den acht Bereichen Raumplanung, Nationalstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen, belastete Standorte, Grundwasserschutz, Lärm und Wald erfasst. Der Kanton Zürich hat zu den vorgegeben 17 Themen des Bundes 3 zusätzliche Themen aufgenommen (in der Tabelle gelb markiert). Dabei handelt es sich um Themen zu Abstandslinien, die für die Bautätigkeit äusserst wichtig sind.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Januar, 2014 02:17