Polizei Schweiz
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Kanton Schaffhausen – Unfallgefahr durch vereiste Scheiben

Eine Patrouille der Schaffhauser Polizei hat am Montagmorgen (09.12.2013) eine Frau verzeigt, die ein Auto mit komplett vereister Frontscheibe gelenkt hatte. Die Schaffhauser Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor der Unfallgefahr durch vereiste Autoscheiben.
 
Eine Patrouille der Schaffhauser Polizei hielt am Montagmorgen (09.12.2013) um ca. 05.15 Uhr auf der Mühlenstrasse in der Stadt Schaffhausen ein Auto mit komplett vereisten Scheiben an. Die Autolenkerin, eine 46-jährige Schweizerin, wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt. Erst nach Enteisung der Autoscheiben durfte die fehlbare Autofahrerin ihre Fahrt fortsetzen.
 
Angehörige der Schaffhauser Polizei haben in den vergangenen Tagen mehrere AutofahrerInnen kontrolliert bzw. angehalten, die mit vereisten Fahrzeugscheiben unterwegs waren. Oftmals war vor der Autofahrt lediglich ein kleines „Guckloch“ oder – wie beim genannten Beispielsfall – überhaupt nichts eisfrei gemacht worden und die Sicht dadurch stark eingeschränkt. Eine Fahrt unter solch massiv eingeschränkten Sichtbedingungen gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer und Fussgänger.
 
Die Schaffhauser Polizei macht darauf aufmerksam, dass insbesondere die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben vor Fahrbeginn vollständig von Eis (Autodächer auch von Schnee) befreit werden müssen. Somit können Unfälle infolge eingeschränkter Sicht vermieden werden. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einer Strafanzeige und sogar mit dem Entzug des Führerausweises rechnen.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 Dezember, 2013 21:06