Polizei Schweiz
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Kanton Schaffhausen – Gesetzliche Änderungen im Strassenverkehr

Am 1. Januar 2014 wurde das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogrammes „Via sicura“ des Bundesamtes für Strassen (Astra) umgesetzt. Das Paket beinhaltet das obligatorische Fahren mit Licht am Tag, ein Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen und die Halterhaftung für Ordnungsbussen.
 
Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag:
Fahrzeuglenkende müssen an Ihren Motorfahrzeugen, wenn diese nicht mit Tagfahrlicht ausgerüstet sind, immer das Abblendlicht einschalten. Wichtig zu wissen ist, dass bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht, die Beleuchtung nur vorne eingeschaltet ist. Aus diesem Grund besteht bei diesen Fahrzeugen die Pflicht bei Nebel, starkem Regen, Schneetreiben, schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln das Abblendlicht einzuschalten.
 
Von diesem Obligatorium ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Fahrräder, sowie Fahrzeuge die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Die Schaffhauser Polizei rät im Sinne der Verkehrssicherheit aber auch bei diesen Fahrzeugen immer mit eingeschaltetem Licht zu fahren.
 
Betreffend dem obligatorischen Fahren mit Licht am Tag gewährt die Schaffhauser Polizei eine „Schonfrist“ bis Ende März 2014. In dieser Zeit werden die Fahrzeuglenkenden auf die neue Regelung, die einen wichtigen Teil zur Verkehrssicherheit beiträgt, aufmerksam gemacht und nicht gebüsst.
 
Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen:
Die Einführung des Verbotes für bestimmte Personengruppen, unter Alkoholeinfluss zu fahren, präzisiert bzw. verschärft teilweise bereits bestehende Regelungen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten für Berufschauffeure (Lastwagen, Car, Gefahrenguttransporte), Bus- und Taxifahrer, Neulenkende (Inhaber Führerausweis auf Probe), Fahrschüler/-innen, Fahrlehrer/-innen sowie für Begleitpersonen bei Lernfahrten.
 
Halterhaftung für Ordnungsbussen:

Halterhaftung bedeutet, dass Ordnungsbussen vom Halter oder der Halterin eines Fahrzeuges bezahlt werden müssen, wenn der Täter oder die Täterin nicht bekannt ist. 

  Redaktion Polizei-Schweiz       7 Januar, 2014 17:16