Polizei Schweiz
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Kanton Schaffhausen – Fahndungsaufruf und Warnhinweis zu Enkeltrick-Betrug

(SHPol/StA) Im Kanton Schaffhausen sind im März 2015 zwei Frauen Opfer eines Enkeltrickbetruges geworden. Dabei hat die unbekannte Täterschaft ein neues Vorgehen gewählt. Die Schaffhauser Polizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen warnen die Bevölkerung vor diesem Phänomen und bitten zugleich um Hinweise zur mutmaßlichen Täterschaft.

Am Montag, 09.03.2015 erhielt eine 84-jährige im Kanton Schaffhausen wohnhafte Frau einen Anruf auf ihren Festnetzanschluss. Der Anrufer erwähnte gegenüber der Frau, dass er sich aus Deutschland melde, woraufhin die Frau davon ausging, mit einem Bekannten zu sprechen. Der Täter bekräftigte sie in diesem Irrglauben und bat um eine kurzfristige finanzielle Unterstützung. Da er angab, dringend Geld zu benötigen, transferierte die Frau gleichentags mittels Banküberweisung CHF 60‘000.00 auf ein Bankkonto eines Bijouteriegeschäftes in der Stadt Zürich. Da der angebliche Bekannte noch mehr Geld forderte, übergab sie auf dessen Aufforderung hin am Dienstag, 10.03.2015 in Basel weitere CHF 54‘000.00 an eine angebliche Anwaltsgehilfin. Am Mittwoch, 11.03.2015 überwies schliesslich die 59-jährige Tochter der Frau – auf deren Bitte hin – weitere CHF 28‘800.00 auf das gleiche Bankkonto. Insgesamt erbeutete die Täterschaft einen Betrag von CHF 142‘800.00.

Ermittlungen der Schaffhauser Polizei ergaben, dass die unbekannte Täterschaft im Namen der Geschädigten telefonisch im Bijouteriegeschäft hochwertigen Schmuck und Uhren bestellt und die Geschädigten Frauen veranlasst hatte, die Kaufpreise auf das Firmenkonto zu überweisen. Der Schmuck und die Uhren wurden, nachdem das Geld überwiesen war, schliesslich durch eine junge Frau am Mittwoch, 11.03.2015, ca. 12.20 Uhr im Bijouteriegeschäft abgeholt. Auf der Videoüberwachung des Bijouteriegeschäftes konnten Bilder der mutmasslichen Täterin gesichert werden. Nebst dem Bildmaterial ist zu erwähnen, dass sich die junge Dame in englischer Sprache mit dem Verkaufspersonal unterhalten hat.

Zeugenaufruf zur mutmasslichen Täterin
Die Schaffhauser Polizei bittet Personen, die Angaben zur gesuchten jungen Frau machen können, sich unter der Telefonnummer +41 (0)52 624 24 24 zu melden.

Warnhinweis
Bei diesem Tatvorgehen handelt es sich um eine abgeänderte Form des Enkeltrick-Betruges. Bis anhin wurden bei Enkeltrick-Betrügen die Geldbeträge durch die Täterschaft stets in bar gefordert und meist am Wohnort der geschädigten Person abgeholt. Vorliegend mussten die Gelbeträge auf ein Bankkonto transferiert bzw. einmal in Basel an eine angebliche Assistentin des „Bekannten“ übergeben werden. Die Schaffhauser Polizei rät dringend zur Vorsicht bei unbekannten Telefonanrufern. Zudem warnt sie davor, Geldbeträge an unbekannte Personen zu übergeben bzw. zu überweisen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       19 März, 2015 13:26