Polizei Schweiz
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Kanton Bern: Ein neues Konzept regelt den Einsatz der Schwemmholzsperren

Nach der Anschaffung von weiterem Schwemmholzsperrmaterial stehen der Kantonspolizei Bern auf den drei großen Berner Seen heute total 2400 Meter Schwemmholzsperren zur Verfügung.

Damit können innert zwei Stunden die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Jetzt liegt auch das Schwemmholzkonzept vor, das die verschiedenen Partner zusammen erarbeitet haben.

Es regelt die Zuständigkeiten, die Aufgaben und die Pflichten der Schwemmholzerfassung und der anschließenden Beseitigung.

Unter der Leitung von Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern, orientierten an der heutigen Medienkonferenz auf dem Stützpunkt der Seepolizei in Twann am Bielersee Bernhard Schudel, Vorsteher der Abteilung Wasserregulierung und Grundlagen (WWA) des Kantons Bern, Stefan Blättler, Kommandant der Kantonspolizei Bern und Werner Könitzer, Regierungsstatthalter des Amtes Nidau, über das neue Schwemmholzkonzept, das seit Anfang Juni in Kraft ist.

Entsorgung des Schwemmholzes aus den Seen

Nach lokalen Gewittern und überregionalen Unwettern können durch die Bäche und Flüsse größere Schwemmholzmengen in den Bieler-, Thuner- und Brienzersee gelangen. Es hat sich gezeigt, daß das Schwemmholz jeweils bereits beim Eintritt in den See gebunden werden muß.

Es muß verhindert werden, daß sich das Schwemmholz auf den Seen ausdehnen und verteilen oder die Seen Richtung Aare verlassen kann, wie dies beim Unwetter im Sommer 2005 teilweise geschehen ist.

Nur so können die Gewässer für die Schifffahrt freigehalten und größere Schäden an Bauten, den Schilfgürteln und den Naturufern verhindert werden.

Nicht zuletzt kann damit verhindert werden, daß das Holz Wehr- und Regulieranlagen verstopft. Zudem ist die Entsorgung des Schwemmholzes aus den Seen wesentlich leichter und kostengünstiger.

Zusätzliches Sperrenmaterial

Nach dem Unwetter im Jahr 2005 beantragte das Polizeikommando die Aufnahme von weiteren Schwemmholzsperren zu Lasten des gesamtstaatlichen Rahmenkredits.

Zusammen mit andern Krediten stimmte der bernische Große Rat am 30. November 2005 dem Kredit von rund 722'000 Franken zu.

Damit war die Grundlage zur Anschaffung von weiteren 1650 Metern Schwemmholzsperrmaterial, von Hilfsgeräten sowie zum Erwerb von Transportkapazitäten für die Verschiebung und Lagerung der Schwemmholzsperren geschaffen worden.

Heute stehen der Kantonspolizei Bern gesamthaft 2400 Meter Schwemmholzsperren verteilt auf sechs Anhänger à 400 Meter zur Verfügung.

Zwei Anhänger sind im Kanderdelta am Thunersee, zwei in Interlaken für den Brienzersee und zwei in Twann am Bielersee stationiert.

Damit kann eine Interventionszeit von zwei Stunden bis zum Stellen der Schwemmholzsperren im Kantonsgebiet sichergestellt werden.

Die Sperren lassen sich sowohl auf stehenden als auch auf fließenden Gewässern einsetzen. Das Material eignet sich auch für die Ölwehr.

Beseitigung und Entsorgung von Schwemmholz

Für die Freihaltung des ungehinderten Durchflusses bei Bächen und Flüssen sind die Wasserbaupflichtigen zuständig.

Die Aufgabe der Beseitigung des normalen Schwemmholzes oder Treibgutanfalls an Seeufern, die Bergung einzelner Holzstücke und die Reinigung der Seeufer liegt bei den betroffenen Seeanliegern.

Der Kanton beseitigt Schwemmholz nur dann, wenn:

  • die Zuflüsse größere Holzmengen in den See tragen,
  • treibendes Grobholz die Schifffahrt behindert,
  • größere Holzansammlungen Uferzonen mit Bauten und Anlagen bedrohen oder wertvolle Naturufer gefährden,
  • Schwemmholz den freien Seeabfluss und die Seeregulierung gefährdet,
  • größere Holzstücke nach Sonderereignissen aus Uferbereichen abzudriften drohen.

Und nicht zuletzt: das Beseitigen von Schwemmgutteppichen jeglicher Art ist ebenfalls Sache des Kantons.

Trotz allem kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Schwemmholz in die Regulierschleusen gelangen kann. Für diesen Fall hat das Wasserwirtschaftsamt die genauen Zuständigkeiten direkt mit den betroffenen Standortgemeinden geregelt.

Im neuen Schwemmholzkonzept, das seit dem 1. Juni 2007 in Kraft ist, ist zudem die Entsorgung des Schwemmholzes geregelt.

So soll das gesammelte Schwemmholz grundsätzlich zu Brennholzschnitzeln (z.B. für Fernheizwerke) verarbeitet und so weit wie möglich zur Produktion von erneuerbarer Energie genutzt werden.

Die Alarmierung

Ein automatisches Alarmsystem warnt frühzeitig die Einsatzkräfte der Seepolizei über mögliche Schwemmholzeingänge in den Seen, wenn vordefinierte Abflußwerte bei den Seezuflüssen überschritten werden.

Bei einem Voralarm beurteilt die Seepolizei vor Ort die Lage und trifft, nach Rücksprache mit dem zuständigen Regierungsstatthalter, den Einsatzentscheid zum Auslegen der Sperren.

Bei einem Alarm sind die Schwemmholzsperren sofort auszulegen und zu verankern. Bei regionalen oder lokalen Großereignissen kann der Einsatz der Sperren auch durch das Kantons- oder Bezirksführungsorgan ausgelöst werden.

In jedem Fall ist der zuständige Regierungsstatthalter zu informieren.

Sind entsprechende Alarmmeldungen eingegangen, legt die Seepolizei die Schwemmholzsperren bei den Seeeinmündungen der schwemmholzführenden Flüsse aus und sichert das eingefangene Holz, damit sich dieses nicht auf die offene Seefläche ausbreiten kann.

In einer zweiten Phase kontrolliert die Seepolizei ihr zuständiges Gewässer.

Bereits abgetriebenes Schwemmholz muß gebunden und gesichert werden. Bei den Seeabflüssen gilt es zu verhindern, daß gröbere Holzstücke in Richtung der Wehranlagen fließen können.

Sobald das Schwemmholz gebunden und gesichert ist, setzt die Räumungs- und Entsorgungsphase ein.

Diese liegt in der Zuständigkeit des Wasserwirtschaftsamtes (WWA). Dieses organisiert und überwacht die Beseitigung und die fachgerechte Entsorgung des Schwemmholzes.

Die Seepolizei hilft bei der Holzbeseitigung von der Wasserseite her. Die Kosten für die Holzräumung und die Entsorgung trägt das WWA; diejenigen für das Einsetzen und die Betreuung der Sperren die Polizei- und Militärdirektion.

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Wasserwirtschaftsamt des Kantons Bern, Regierungsstatthalteramt Nidau


 

  Redaktion Polizei-Schweiz       3 Juli, 2007 07:43