Härtefallhilfe Kanton Bern: Finanzielle Unterstützung für Berner Unternehmen
Berner Unternehmen, die stark unter den Folgen der Covid-19-Pandemie leiden, können ab heute finanzielle Unterstützung beantragen. Grundvoraussetzung ist, dass sie 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent verzeichnen mussten.
Die Härtefallhilfe startet mit dem ersten Programm «Sofortunterstützung»: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken können rasche Unterstützung in Form von à-fonds-perdu (d.h. nicht rückzahlbaren) Beiträgen beantragen. Diese ist auf maximal 200 000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt.
Der tatsächliche Unterstützungsbeitrag wird aufgrund der im Gesuch des Unternehmens nachgewiesenen Fixkosten berechnet. Anspruchsberechtige Betriebe reichen ihre vollständigen Gesuche bis spätestens 31. März 2021 ein. Gesuche können ausschliesslich auf dem vorgesehenen elektronischen Weg eingereicht werden, ein Entscheid erfolgt voraussichtlich innerhalb von zehn Arbeitstagen.
Das zweite Programm «Bürgschaften» startet spätestens am 1. März 2021 und wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. Franken zugänglich sein. Unternehmen können nicht an beiden Programmen teilnehmen, sondern müssen sich für eines der beiden entscheiden.
Sämtliche Informationen zum Verfahren, zu den Bedingungen, das Gesuchsformular und die Selbstdeklaration finden Sie unter www.be.ch/covid-support. Eine Hotline steht den Unternehmen für Fragen zur Verfügung.
Kanton Bern