Fussballstadion Aarau – Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingegangen
Der Regierungsrat hatte am 21. Januar 2015 die Beschwerde gegen den Neubau des Fussballstadions Aarau abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde innert der 30-tägigen Rechtsmittelfrist beim Aargauer Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.
In der umfangreichen Rechtsschrift werden mehrere prozessuale Anträge gestellt, über die das Verwaltungsgericht vorab zu entscheiden hat. Anschliessend wird die Instruktion des Beschwerdeverfahrens, d.h. der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsschriftenwechsel, erfolgen. Weitere Auskünfte können aufgrund des hängigen Verfahrens zurzeit nicht erteilt werden.