Polizei Schweiz
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Eich LU: Unerlaubter Transport von Dieselkraftstoff mit Baustellentank

Die Polizei konnte vergangene Woche einen Lieferwagenfahrer kontrollieren, der 400 Liter Dieseltreibstoff verbotenerweise in einem so genannten Baustellentank mitführte. Es kamen gravierende Verstöße gegen die Gefahrguttransportvorschriften zum Vorschein.

Am Montag 19. November wurde in Eich auf der Nebenstraße Bäch – Vogelsang durch eine Polizeipatrouille ein Lieferwagenfahrer angehalten, der auf der Ladefläche seines Fahrzeuges einen Baustellentank mitführte, indem sich 400 Liter Dieselkraftstoff befanden. Dieser war für Forstmaschinen bestimmt. Unter Polizeibegleit wurde das Gefährt zur nächstgelegene Tankbaufirma begleitet. Dem Tankeigentümer wurde die Weiterverwendung untersagt.

Es stellte sich heraus, daß das vorgeschriebene Begleitpapier und die Feuerlöscherausrüstung nicht mitgeführt wurden. Zudem war der Baustellentank nicht mit den orangefarbenen Gefahrguttafeln und den Gefahrzetteln gekennzeichnet worden. Weitere umfangreiche Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Gefahrgutinspektorat ergaben, daß die Tankaussenhülle nur für das Hineinstellen von Kraftstoffkanistern hergestellt wurde.

Im Nachhinein wurde der Kanisterschrank zweckentfremdet, indem man die Tablare entfernte und einen selbst gebastelten Tank in den Kanisterschrank hineinstellte. Die Expertise des eidgenössischen Gefahrgutinspektorates ergab, daß der Tank in ungenügender Qualität laienhaft hergestellt wurde. Die Konstruktionsvorschriften wurden auf keine Art und Weise eingehalten. Aus diesem Grund hätte dieser Tank nie eine Zulassungsbescheinigung für den Straßentransport erhalten.

Gefahrgutvorschriften:
Baustellentanks dürfen mit max. 1210 Liter Fassungsraum im Binnenverkehr unter erleichterten Bedingungen auf der Straße transportiert werden. Zwingend müssen aber die Tankaussenwände auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefarbenen Gefahrguttafeln und auf allen vier Seiten mit den entsprechenden Gefahrzetteln gekennzeichnet sein.

Ein Begleitpapier, auf welchem die Angaben über das Gefahrgut umschrieben sind, muß mitgeführt werden. Das für den Transport verwendete Fahrzeug muss mindestens mit einem 2 kg Feuerlöscher ausgerüstet sein. Die Führer unterstehen zudem einem strenger geregelten Alkoholverbot. Bei den Ladearbeiten muß auch das Rauchverbot beachtet werden.

Baustellentanks müssen nach strengen Vorgaben vom Hersteller konstruiert und durch die zuständige Behörde durch eine erstmalige Bauprüfung abgenommen werden. Alle fünf Jahre müssen die Baustellentanks einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Die Baustellentanks dürfen nur für die Lagerung und den Transport von Dieselkraftstoff oder Heizöl verwendet werden. Beim Transport von Baustellentanks mit einem Fassungsraum von über 1210 Liter müssen noch weitere Gefahrgutvorschriften beachtet werden.

Gegen den Fahrzeuglenker und Tankeigentümer wird beim zuständigen Amtsstatthalteramt eine Strafanzeige erstattet.

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 November, 2007 10:59