Polizei Schweiz
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Coronavirus Schweiz – Weihnachten: Ausnahmeregelung für den Flugverkehr UK, Südafrika, Schweiz

Bern, 23.12.2020 – Die Rückreise von Personen, die im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhaft sind und sich derzeit in der Schweiz aufhalten, sowie für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern aufhalten, wird ab 24. Dezember 2020 ermöglicht. Es gelten die bekannten Schutz- und Quarantäneauflagen.

Seit Sonntagmitternacht 20.12.2020 sind die Flugverbindungen zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK) und Südafrika eingestellt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde vom Bundesrat beauftragt, zusammen mit den anderen zuständigen Departementen eine Ausnahmeregelung für die Rückreise von in diesen Ländern wohnhaften Personen im Hinblick auf die Festtage zu prüfen. Der Bund hat ein Konzept erarbeitet, das Rückreisen mit dem Flugzeug ab dem 24. Dezember 2020 ermöglicht. Die Ein- und Ausreisen in die Schweiz werden wie folgt geregelt:

Ausreisen in das Vereinigte Königreich (UK) und nach Südafrika Von der Schweiz ausgehende Flüge dienen grundsätzlich für die Rückreise für im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhafte Personen, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz befinden. Bei in Quarantäne befindlichen Passagieren gelten besondere Schutzmassnahmen.

Für den Transport an die Flughäfen werden die notwendigen Schutzmassnahmen sichergestellt, um das epidemiologische Risiko beim Binnentransfer zu minimieren. Für die Sicherstellung dieses Spezialtransfers koordiniert sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit den Kantonen. Zur Durchführung der Flüge sind die Fluggesellschaften angehalten, die bestehenden sanitarischen Schutzkonzepte einzuhalten.

Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (UK) und Südafrika Bei der Einreise in die Schweiz besteht das Risiko, dass Passagiere aus diesen beiden Ländern die mutierte Form des Corona-Virus in die Schweiz einschleppen. Deshalb müssen Fluggesellschaften für Flüge in die Schweiz vorgängig entsprechende Ausnahmebewilligungen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragen. Als Passagiere dürfen ausschliesslich folgende Personen befördert werden:

Schweizer Staatsangehörige (inkl. Staatsangehörige aus Liechtenstein)

Inhaberinnen und Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Visums D der Schweiz

Inhaberinnen und Inhaber eines von einer Schweizer Vertretung ausgestellten «Laisser-passer» », die die bisher geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllen

Die Fluggesellschaften werden aufgefordert, ihre Passagiere in geeigneter Form – beispielsweise mit Durchsagen während des Fluges – darauf hinzuweisen, dass nach Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einzuhalten sind.

Reisende sollen sich zwecks Abklärung, ob und wann ihr Flug durchgeführt wird oder nicht, direkt an die Fluggesellschaft wenden.

Wichtige Informationen an Flugpassagiere via «Travel App Admin»

Die App «Travel Admin» stellt ein wertvolles Hilfsmittel dar, über das Reisende ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort sowie ihre Kontaktdaten erfassen und so im Notfall mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilen können. Alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich aktuell in Grossbritannien oder Südafrika befinden, werden gebeten ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» → Rubrik «Meine Reisen» zu erfassen.

So kann das EDA gegebenenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Personen versenden. Wird lediglich ein Benutzerprofil erstellt, ist dies nicht möglich. Keinesfalls möglich ist ferner die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden.

BAG

  Redaktion Polizei-Schweiz       23 Dezember, 2020 14:49