Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Cham ZG – Ohne Führerausweis in Routinekontrolle

Die Zuger Polizei hat einen jungen Mann gestoppt, der sein Auto unter Drogeneinfluss und ohne Führerausweis lenkte. Weiter wurden Ordnungsbussen ausgestellt für das Telefonieren am Steuer, für das nicht Tragen der Gurten sowie für fehlende Vignetten.
 
Die Zuger Polizei führte am Mittwochnachmittag (5. Februar 2014), zwischen 14.00 und 15.30 Uhr eine sicherheitspolizeiliche Routinekontrolle auf der Autobahn A4a durch. Bei der Autobahneinfahrt "Anschluss Zug" Fahrtrichtung Luzern kontrollierten die Polizisten mehrere Fahrzeuge auf deren Betriebssicherheit und die Lenker auf deren Fahrfähigkeit. Ein 23-jähriger Portugiese fuhr ohne gültigen Führerausweis und stand zudem unter dem Einfluss von Cannabis. Er musste im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Mann wurde angezeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
 
Zudem wurde eine Ordnungsbusse ausgestellt für das Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung sowie zwei Ordnungsbussen für das Nichttragen der Sicherheitsgurten. Auffallend war, dass viele Fahrzeuglenkende die Vignette 14 noch nicht angebracht haben. 19 Personen erhielten dafür ebenfalls eine Ordnungsbusse.
 
200 Franken sparen – Vignette anbringen
Seit dem 1. Februar 2014 ist auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz nur noch die neue Autobahn-Vignette 2014 gültig. Die Vignette muss aufgeklebt sein; lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Die Busse beträgt 200 Franken.
 

Die Vignette kann wie gewohnt bei Tankstellen und Garagen, an den Postschaltern, bei den Strassenverkehrsämtern oder bei den Zollstellen bezogen werden. Die Polizei empfiehlt zudem, die verfallene Vignette von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden. Gute Fahrt. 

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 Februar, 2014 19:24