Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Burgdorf BE – Verfahren wegen manipulierter Wahlzettel abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 56-jährigen Mann einen Strafbefehl wegen Stimmenfangs erlassen und ihn zu einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt.
 
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, hat einen 56-jährigen, in Burgdorf wohnhaften Mann des Stimmenfangs für schuldig erklärt. Dieser hatte im Rahmen der Grossratswahlen 2014 planmässig Wahlzettel von in der Stadt Burgdorf Wahlberechtigten eingesammelt, abgeändert und sie wiederum an die jeweils Wahlberechtigten ausgehändigt. Der Mann wurde mit einer Busse von Fr. 700.00 bestraft. Er wird ferner für die Verfahrenskosten von Fr. 300.00 aufzukommen haben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
 
Aufgrund erster Feststellungen am Wahlsonntag hatte der Stimmausschuss der Stadt Burgdorf (Wahlkreis Emmental) im Rahmen einer gezielten Nachkontrolle festgestellt, dass auf 23 Wahlzetteln einer Liste jeweils mehrere Namen gestrichen und Namen derselben Liste mit der gleichen Handschrift ein zweites Mal aufgeführt worden waren. Die Stadt Burgdorf hatte hierauf Strafanzeige eingereicht und die Wahlzettel für ungültig erklärt. Am Wahlergebnis änderte sich nichts. 
  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Mai, 2014 11:54