Polizei Schweiz
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Baselland: Das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton bleibt bestehen

Die Niederschlagsmengen über die vergangenen Pfingsttage sind wesentlich
geringer als prognostiziert ausgefallen. Der Kantonale Krisenstab Basel-
Landschaft (gestützt auf § 5, Gesetz über den Bevölkerungsschutz im Kanton
Basel-Landschaft) hält deshalb am ausgesprochenen Feuerverbot im Wald und an
Waldrändern im Kanton Baselland fest.

Hingegen dürfen an fest eingerichteten
Feuerstellen (bei Picknick-Plätzen und bei Waldhütten) Feuer entfacht werden.
Im Baselbiet fiel in den vergangen Tagen gesamthaft rund 20 mm Niederschlag. Dies ist
deutlich zu wenig, um von einer Entschärfung bei der Waldbrandgefahr zu sprechen.

Ebenso ist auch weiterhin nicht mit intensiveren und vor allem längeren Regenperioden
zu rechnen. Für die kommenden Tage sind für den ganzen Kanton nicht mehr als 15-20
mm Niederschlag prognostiziert.

Die Temperaturen steigen wieder auf sommerliche
Werte an. Dies ist ein Mitfaktor zur Beurteilung der Waldbrandgefahr. Der Kantonale
Krisenstab Baselland hat zusammen mit dem Amt für Wald beider Basel an der Sitzung
vom 14. Juni 2011 deshalb beschlossen das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
aufrechtzuerhalten.

Hingegen darf weiterhin an eingerichteten Feuerstellen bei Picknick-
Plätzen und bei Waldhütten Feuer entfacht werden. Die Waldbrandgefahr ist und bleibt
hoch.

  Redaktion Polizei-Schweiz       15 Juni, 2011 17:03