Polizei Schweiz
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Basel: Unfall verusacht? …stand drzue!

Die Zahl der Unfälle hat in Basel-Stadt in den letzten Jahren laufend abgenommen. Die Zahl der Unfälle mit pflichtwidrigem Verhalten ist mit rund 700 jährlich leider aber stabil geblieben. Bedenklich ist vor allem die Zahl der Führerfluchten, bei denen angefahrene und verletzte Personen einfach im Stich gelassen und somit bewußt mögliche Todesfolgen in Kauf genommen wurden. Mit einer Schwerpunktaktion will die Kantonspolizei Basel-Stadt in den nächsten Wochen auf die Problematik aufmerksam machen.

Anfangs Oktober auf dem Äschenplatz. Ein rotes Auto fährt aus der Dufourstraße Richtung St. Jakob -Straße und fährt auf dem Fußgängerstreifen beim Botta-Gebäude eine Fußgängerin um. Diese wird verletzt, der Autofahrer macht sich aus dem Staub. 43 mal innert Jahresfrist oder beinahe wöchentlich hat die Polizei mit derartigen Fällen von Führerflucht zu tun. 168 Mal machte sich letztes Jahr der Lenker eines Fahrzeuges nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug auf und davon und 494 Parkschäden wurden gemeldet, bei denen der Verursacher verschwunden war.

Die hohe Zahlen von pflichtwidrigem Verhalten und Führerflucht haben die Polizei dazu bewogen, eine Schwerpunktaktion zu dieser Thematik durchzuführen. Diese beginnt am kommenden Montag. Mit verschiedenen Medien wird die Bevölkerung flächendeckend auf die gesetzliche Meldepflicht hingewiesen und auch darauf, daß pflichtwidriges Verhalten und vor allem auch Führerflucht keine Bagatellen sind. Entsprechend streng werden diese Delikte denn auch von den Gerichten beurteilt.

Die Ursachen dieses unverantwortlichen Handelns sind vielfältig. Oft wird geltend gemacht, man habe den Unfall nicht bemerkt oder man wolle keine höheren Versicherungsprämien zahlen. Häufig ist auch Alkohol mit im Spiel; man macht sich aus dem Staub, weil man einen Führerausweisentzug oder den Verlust der Arbeitsstelle befürchtet.

Auch fehlende Information über das richtjge Verhalten und die Meldepflicht können ein Grund sein; es genügt beispielsweise nicht, bei einem Parkschaden eine Visitenkarte unter den Scheibenwischer zu stecken. So muß sich der Verursacher eines Parkschadens zwingend an die Polizei wenden, wenn der den geschädigten Fahrzeughalter nicht direkt kontaktieren kann.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       8 Oktober, 2008 19:11