Polizei Schweiz
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Basel: Kantonale Staatsschutzverordnung – Antwort des Bundes ist eingetroffen

Der Bund hat die neue Staatsschutzverordnung des Kantons Basel-Stadt überprüft und die vorgesehene Aufsichtsregelung beanstandet. Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gaß will sich weiter für eine wirksame Aufsicht über den Staatsschutz einsetzen. Er hat deshalb die von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe wieder aktiviert, welche die vom Regierungsrat am 8. September 2009 beschlossene Verordnung erarbeitet hat.

Die Arbeitsgruppe, in der unter dem Vorsitz von Regierungsrat Hanspeter Gaß Fachleute aus der Verwaltung mitwirken und der mit dem Basler Rechtsprofessor Markus Schefer und dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Dr. Beat Rudin unabhängige Experten zur Seite stehen, analysiert nun den Inhalt des Antwortschreibens aus Bern.

Anschließend legt sie das weitere Vorgehen fest. Dazu gehört auch ein Entscheid zur Frage, ob die Möglichkeit einer staatsrechtlichen Klage einer juristischen Vorprüfung zu unterziehen ist. Regierungsrat Hanspeter Gaß hält an seiner Überzeugung fest, daß eine Aufsicht über den Staatsschutz nur dann wirksam ist, wenn die Dateneinsicht ohne Zustimmung des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) erfolgen kann.

In diesem Punkt vertritt das Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nach wie vor eine andere Ansicht. Nichtsdestotrotz erkennt auch das VBS grundsätzlich Handlungsbedarf bei der Aufsicht über den Staatsschutz. Sein Vorsteher, Bundesrat Ueli Maurer, hat Regierungsrat Hanspeter Gaß zu einem Gespräch eingeladen. Dieses Treffen findet am 6. November statt.

Wichtigste Bestimmung der kantonalen Staatsschutzverordnung ist die Schaffung einer basel-städtischen Aufsichtskommission. Diese soll aus drei Mitgliedern bestehen, die der Regierungsrat für jeweils vier Jahre wählt. Vorgesehen ist, daß diese Aufsichtskommission Teil der kantonalen Staatsschutzbehörde im Sinne des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ist. Dadurch könnte sie ohne vorgängige Zustimmung des DAP auf sämtliche Daten zugreifen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 Oktober, 2009 17:31