Polizei Schweiz
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Basel: EURO 08, Einheitliches Vorgehen der Jugendanwaltschaft

Leider ist bei Massenveranstaltungen wie der EURO 08 nicht immer zu verhindern,daß Einzelne diese als Plattform für die Begehung von Delikten benutzen. DieStrafverfolgungsbehörden der Schweiz haben sich das Ziel gesetzt, bei Straftatenunter Einhaltung der Vorschriften der Strafprozeßordnungen möglichst rasch vorzugehen.

Die rasche Beurteilung von strafbaren Handlungen gilt nicht nur für Erwachsene sondern auch für Jugendliche. Nur mit einer umgehenden Reaktion kann wirksam und glaubhaft interveniert werden. Damit soll verhindert werden, daß die gleiche Person nicht ein weiteres Mal negativ auffällt. Eine große Mehrheit der Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte der deutschen Schweiz hat sich darauf verständigt, wie reagiert werden soll.

Im Zentrum steht eine – wenn immer möglich – umgehende Beurteilung straffälliger Jugendlicher durch den zuständigen Kanton. Bedingte Strafen sollen mit einer Weisung versehen werden, für den Rest der EURO 08 sich weder an Spielen noch in Fanzonen oder Public Viewings aufzuhalten.

Dadurch und mit dem Einbinden der Eltern soll versucht werden, Randalierer während der EURO 08 von den weiteren Veranstaltungen rund um diesen Großanlaß fernzuhalten, ohne daß die Freiheitsrechte und die berufliche, schulische Zukunft allzu stark tangiert werden.

  Redaktion Polizei-Schweiz       30 Mai, 2008 09:44