Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Basel BS: Strafuntersuchung Geothermie abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat die nach dem Erdbeben vom 8. Dezember 2006 eingeleitete Strafuntersuchung abgeschlossen. Wegen Sachbeschädigung mit großem Schaden (Art. 144 Abs. 3 StGB) sowie Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 StGB) wurde Anklage erhoben.

Erdbeben mit Gebäudeschäden als Folge der Injektion von Wasser in die Tiefbohrung

Im Rahmen des Geothermieprojekts zur Gewinnung von erneuerbarer Energie kam es als Folge der Injektion von Wasser in eine Tiefbohrung in Kleinhüningen am 8. Dezember 2006 zu einem ersten, in der ganzen Region Basel spürbaren Erdbeben mit einer Magnitude 3,4.

Diesem folgten bis zum 21. März 2007 vier weitere, deutlich spürbare Erdstöße mit Magnituden von 3,2 bis 2,9. Alle diese und eine Vielzahl von weiteren, nicht spürbaren Erdstößen waren durch das Einpressen von Wasser in die Tiefbohrung verursacht worden.

Während Teile der Bevölkerung durch die manchmal von knallartigen Geräuschen begleiteten Erdstöße erheblich erschreckt wurden, entstanden dabei an zahlreichen Gebäuden in Basel und Umgebung auch Schäden, dies meist in Form von Rissen im Mauerwerk und im Verputz.

Bis Ende Januar 2008 sind durch die Geopower Basel AG bzw. deren Versicherung rund 2'500 Schadenersatzbegehren entgegengenommen worden. Bisher wurden Sachschäden von ca. 3 Millionen Franken anerkannt und vergütet; ein Teil der Fälle ist noch pendent.

Strafrechtliche Ermittlungen mit Anklageerhebung und teilweiser Verfahrenseinstellung abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft hat von Amtes wegen und aufgrund vieler Strafanzeigen gegen den für die technische Durchführung des Projekts verantwortlichen Geschäftsführer der Geothermal Explorers Ltd. eine Untersuchung wegen Sachbeschädigung mit großem Schaden (Art. 144 Abs. 3 StGB), Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 StGB) und wegen Schreckung der Bevölkerung (Art. 258 StGB) eröffnet.

Gegen den Verantwortlichen bei den IWB und der Geopower Basel AG wurde im Zusammenhang mit der als ungenügend gerügten Information der Öffentlichkeit wegen Schreckung der Bevölkerung ermittelt. Gegen den Geschäftsführer der Geothermal Explorers Ltd. hat der Erste Staatsanwalt nun Anklage an das Strafgericht wegen Sachbeschädigung mit großem Schaden und Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes erhoben.

Das Strafgericht wird damit zu entscheiden haben, ob für die im Rahmen des Geothermieprojekts verursachten Beben und Gebäudeschäden auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht. Hinsichtlich Schreckung der Bevölkerung wurde die Untersuchung wegen Fehlens des Tatbestandes eingestellt.

Auch wenn es eine unbestrittene Tatsache ist, daß die Erdstöße erhebliche Teile der Bevölkerung in Schrecken versetzt haben und daß damit eine reale Gefahr für das Eigentum geschaffen wurde, so fordert der Tatbestand des Art. 258 StGB zusätzlich, daß eine Gefahr angedroht oder vorgespiegelt wird.

Weder eine allenfalls ungenügende Information im Vorfeld noch die Erdstöße selbst haben aber eine Gefahr angedroht oder vorgespiegelt. „Vorspiegeln“ kann man ohnehin nur eine Gefahr, die in Wahrheit nicht besteht, so beispielsweise beim falschen Bombenalarm. Das Verfahren war diesbezüglich also einzustellen.

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 März, 2008 02:35