Polizei Schweiz
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Baar ZG: Ungebetener Gast übernachtet in leerstehendem Haus +++ Unbekannter bedroht Liegenschaftsverwalterin mit einer Schußwaffe

Bei der geplanten Übergabe eines Mietobjekts für die Silvesterparty hat die Liegenschaftsverwalterin einen ungebetenen Gast überrascht, der im Gebäude ohne Berechtigung übernachtete. Der Unbekannte zog eine Schußwaffe, berichtet die Kapo Zug:

Am Freitagabend (30. Dezember 2011) traf die Liegenschaftsverwalterin des Schwimmvereins Baar im Lättich in Baar auf einen unbekannten Täter, der im Vereinslokal zu übernachten versuchte.

Umgehend bedrohte der Unbekannte die Liegenschaftsverwalterin mit einer Schußwaffe. Als die Liegenschaftsverwalterin vor dem Gebäude mit dem Mobiltelefon die Polizei alarmierte, kam der Unbekannte erneut mit vorgehaltener Waffe auf sie zu und versuchte, ihr das Mobiltelefon zu entreißen.

Nachdem dies scheiterte, ergriff die Liegenschaftsverwalterin die Flucht. Erste Ermittlungen der Zuger Polizei deuten darauf hin, daß der Unbekannte bereits mehrere Nächte unbefugt im Vereinslokal übernachtete.

Signalement des Täters:

Unbekannter Mann, 25 bis 30 Jahre alt – 165 bis 170cm groß, schlanke Statur, braune Hautfarbe – schmal/längliches Gesicht, rasiert – spricht gebrochen Deutsch – dunkle Trekkinghose, gelb-schwarze/gelb-blaue Jacke, Kapuze, Schal – eventuell Nordafrikaner oder Südamerikaner – der Täter zeigte sich aggressiv und potentiell gewaltbereit

Wer kennt diesen Mann und kann genauere Angaben machen? Wer hat gesehen, wie der Täter am 30.12. gegen 19:40 Uhr vom Schwimmhüsli des Schwimmvereins Baar im Lättich weggerannt ist? Wer hat den Täter im Zeitraum vom 26.12. bis am 30.12. im Lättich und Umgebung gesehen?

Hinweis:

Im Winter werden unbewohnte Gebäude und Gebäudeteile (bspw. Gartenhäuschen, Garagen, Keller, Lagerräume, Vereinslokale) ab und zu von Personen ohne festen Wohnsitz als Schlafgelegenheit benützt. Wir bitten Sie, entsprechende Beobachtungen umgehend der Polizei zu melden. Sprechen sie die unbefugt übernachtenden Personen in keinem Fall selber an.

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 Januar, 2012 13:03