Polizei Schweiz
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Autofahren in der Schweiz

Wer in der Schweiz Auto fährt, sollte unbedingt den aktuellen Bussgeldkatalog beachten. Das ist deshalb besonders wichtig, da die Strafe in der Schweiz wesentlich höher als in Deutschland ausfallen kann. Aus diesem und einem weiteren Grund sollten sich nicht nur Schweizer Bürger mit dem Bussgeldkatalog auseinandersetzen, sondern auch Urlauber. Immerhin dürfen die Länder untereinander die festgesetzten Strafen einfordern, wenn eine bestimmte Grenze überschritten wurde. Die wichtigsten Verkehrsregeln möchten wir nun erläutern.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz

In Bezug auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gibt es Ähnlichkeiten mit Deutschland. So werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Innenstädte, für die Strassen ausserhalb von Städten und für Autobahnen festgelegt. In der Regel liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts bei 50 km/h, manchmal jedoch gilt eine reduzierte Geschwindigkeit von 30 km/h.

Während auf Landstrassen in Deutschland eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist – sofern keine andere Geschwindigkeit per Verkehrsschild angegeben wurde – gilt in der Schweiz eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Auf der Autobahn wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h festgesetzt.

Eine Missachtung dieser Grenzen kann zu einem Bussgeld führen, das bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von einem Kilometer angesetzt werden darf.

Bussgeldkatalog im Vergleich

Viele deutsche Autofahrer sind der Meinung, dass die Strafen in Deutschland bereits sehr hoch ausfallen. Werden diese jedoch in einen direkten Vergleich mit den Geldstrafen der Schweiz gesetzt, fallen die deutschen Strafen in der Regel doch sehr gering aus. Aber: Es kann auch das Gegenteil eintreten, was wir an ein paar Beispielen verdeutlichen möchten:

Vergehen/Verstoss

Bussgeld in der Schweiz

Bussgeld in Deutschland

Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h, innerorts

120 Franken (ca. 120 Euro)

58,50 Euro

Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 15 km/h innerorts

Geldstrafe, Anzeige, Fahrverbot

98,50 Euro

Nutzung des Handys

85 Franken

128,50 Euro und einen Punkt

Fahren mit 0,5 Promille

Ab 495 Franken

Gestaffelt nach Häufigkeit, beim ersten Mal 528,50 Euro und ein Monat Fahrverbot

Überholverstoss

Ab 245 Franken

Je nach Verstoss zwischen 20 und 300 Euro und ein Monat Fahrverbot

Wichtig: Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Dies geschieht in der Regel bei einem schwerwiegenden Verstoss wie bei einem gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis kann zu solch einer Strafe führen.

Wie sieht es mit einer Winterreifenpflicht aus?

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, es wird jedoch empfohlen, ab Oktober auf Winterreifen umzusteigen. Diese erhöhen definitiv die Sicherheit. Abgesehen hiervon muss beachtet werden, dass sich die Versicherungsleistung verkürzen kann, wenn ein Unfall passiert, der sich mit Winterreifen hätte verhindern lassen. Die Kürzung der Versicherungsleistung betrifft nicht nur den eigenen Schaden, sondern auch den Schaden am Unfallgegner. So kann die Haftpflichtversicherung vom Versicherten Schadensersatz verlangen, wenn dieser aufgrund fehlender Winterreifen den Unfall fahrlässig verursacht hat.

Ähnlich verhält es sich in Deutschland: Hier gilt keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situationsbezogene. Wenn es in Deutschland schneit und die Strassenverhältnisse Winterreifen erfordern, kann die Versicherung bei einem Unfall ebenfalls Schadensersatz fordern. Hierzu müsste jedoch nachgewiesen werden, dass der Versicherungsfall mit Winterreifen nicht eingetreten wäre.

Besonderheiten für die Nutzung von Autobahnen

Ähnlich wie in Österreich sind in der Schweiz alle Autobahnen gebührenpflichtig. Diese Gebühr wird über den Kauf von Vignetten bezahlt, die auf die Innenseite der Scheibe geklebt werden muss. Allerdings gibt es im Vergleich zu Österreich keinen Unterschied, wie lange auf der Autobahn gefahren wird. Es fallen stets die gleichen Gebühren an.

Welche Vorfahrtsregeln gelten für die Schweiz?

Folgende Vorfahrtsregeln müssen beachtet werden:

  • In der Schweiz zeigen Markierungen auf der Fahrbahn an, wer Vorfahrt hat. So gibt es drei weisse Dreiecke, die darauf hindeuten, dass andere Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben.
  • Grundsätzlich gilt, dass Fussgänger, die auf einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren möchten, Vorfahrt haben.
  • Darüber hinaus gibt es eine allgemeingültige Regel, die sich auf Bergfahrten bezieht: Vorfahrt haben immer die Autos, die bergauf fahren. Deshalb müssen an engen Stellen die Autofahrer anhalten, die bergab fahren. Eine Ausnahme trifft nur dann zu, wenn sich auf der Seite des bergauffahrenden Fahrzeugs ein Hindernis befindet.
  • Wichtig: Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und natürlich der Ambulanz haben uneingeschränkt Vorfahrt, sofern sie das Blaulicht eingeschaltet haben.

    Weitere Vorschriften

    Wer durch einen Tunnel fährt, muss selbstverständlich das Licht einschalten – auf diese Regel weisen in Deutschland Verkehrsschilder vor der Einfahrt in den Tunnel hin. In der Schweiz müssen die Autofahrer selbstständig an diese Regel denken. Zudem gilt, dass auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden muss. Alternativ hierzu kann sich jeder Fahrer dazu entscheiden, das vorhandene Tagfahrlicht einzuschalten, sofern die Fahrt nicht durch einen Tunnel geht. Bei diesem muss stets das Abblendlicht eingeschaltet werden – das Tagfahrlicht reicht nicht aus.

    Bussgeld für Missachtung der Alkoholgrenze

    Wie in Deutschland gilt in der Schweiz eine Promillegrenze von 0,5. Wer diese überschreitet, muss mit einem Bussgeld rechnen, kann jedoch auch ein Fahrverbot erhalten. In Deutschland fällt die Strafe abhängig von der Anzahl der Vergehen ab, sodass beim zweiten Verstoss gegen die Promillegrenze eine höhere Strafe anfällt als beim ersten Verstoss.

      Redaktion Polizei-Schweiz       27 November, 2023 22:34