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Appenzell Ausserrhoden – Alkohol- und Tabaktestkäufe: 52 % der getesteten Betriebe vorbildlich

In den Monaten Oktober und November hat das Blaue Kreuz St. Gallen-Appenzell im Auftrag der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. 41 Verkaufsstellen haben sich vorbildlich verhalten und den Jugendlichen keine Alkohol- oder Tabakwaren verkauft. 37 Betriebe wurden angehalten, sich künftig strikte an die Jugendschutzgesetze zu halten.

Testkäufe sind in der Präventionsarbeit ein hilfreiches Instrument, um auf verschiedenen Ebenen wie beispielsweise in der Politik, bei Eltern oder im Gewerbe Verhaltensänderungen anzuregen, um die Verfügbarkeit von Alkohol- und Tabakwaren für Jugendliche einzuschränken. Erwachsene sollen dabei bewusst in die Verantwortung einbezogen werden. Regelmässig durchgeführte Testkäufe können somit eine nachhaltige und präventive Wirkung erzielen. Denn Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol oder Tabak als Erwachsene. Und je früher jemand anfängt, Alkohol und/oder Tabakprodukte zu konsumieren, desto grösser ist das Risiko, im Erwachsenenalter Probleme damit zu haben.

Das Blaue Kreuz St. Gallen-Appenzell hat im Auftrag der Beratungsstelle für Suchtfragen im Oktober und November Alkohol- und Tabaktestkäufe in Detailhandelsgeschäften und Gastgewerbebetrieben in Appenzell Ausserrhoden durchgeführt. Die Testkäuferinnen und Testkäufer waren zwischen 14 und 17 Jahre alt, wurden im Vorfeld geschult und während den Testkäufen von Mitarbeitenden des Blauen Kreuzes begleitet.

Strikte an Jugendschutzgesetze halten

Die Resultate sind ernüchternd: 41 der 78 getesteten Betriebe – also nur etwas mehr als die Hälfte – haben sich an die Vorschriften gehalten. Sie gaben den Jugendlichen klar zu verstehen, dass ihnen keine Alkohol- oder Tabakwaren verkauft werden. 37 Betriebe müssen ihre Anstrengungen beim Jugendschutz im Bereich Alkohol und Tabak aber deutlich verbessern. Die Testkäuferinnen und Testkäufer konnten dort insgesamt 21 Flaschen Bier, drei Flaschen Wein, 13 Flaschen hochprozentige Spirituosen und 17 Packungen Zigaretten kaufen, ohne nach dem Alter oder einem Ausweis gefragt zu werden. Die Betriebe wurden von der Beratungsstelle für Suchtfragen angehalten, sich künftig strikte an die Jugendschutzgesetze zu halten.

Die Resultate zeigen deutlich, dass beim Jugendschutz im Bereich Alkohol und Tabak weiterhin Handlungsbedarf besteht. Denn obwohl die Bundesgesetze und das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden den Verkauf von Alkohol- und Tabakwaren an Jugendliche klar regeln, ist eine Verzeigung der fehlbaren Verkaufsstellen derzeit schwierig. Dies soll sich mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes ändern, das frühestens Mitte 2016 in Kraft treten wird.

  Redaktion Polizei-Schweiz       3 Dezember, 2014 18:10