Polizei Schweiz
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Anklage gegen kriminelle Organisation aus Usbekistan

Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag (28.9.2023) Anklage gegen Mitglieder einer kriminellen Organisation, die auch in der Schweiz aktiv war, eingereicht.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Strafuntersuchung gegen Gulnara Karimova, Tochter des ehemaligen Präsidenten der Republik Usbekistan Islam Karimov, und den ehemaligen Geschäftsführer der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens abgeschlossen und am 28.09.2023 Anklage beim Bundesstrafgericht (BstGer) eingereicht. Gemäss Anklageschrift waren die beiden Beschuldigten an einer kriminellen Organisation beteiligt, die in verschiedenen Ländern, unter anderem in der Schweiz, aktiv war. Die Anschuldigungen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2005 bis 2013 und umfassen die Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB) sowie Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).

Die beim Bundesstrafgericht eingereichte Anklageschrift beinhaltet folgende Tatbestände:

Auf der Grundlage von Verdachtsmeldungen wegen Geldwäscherei (MROS-Meldungen) hat die BA im Juli 2012 eine Strafuntersuchung gegen die persönliche Assistentin von Gulnara Karimova wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) sowie gegen den ehemaligen Geschäftsführer der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens wegen Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) eingeleitet.

Zwischen 2012 und 2014 wurde das Strafverfahren auf mehrere Gulnara Karimova unterstellte Personen und auf Gulnara Karimova selbst ausgeweitet – nachdem ihre Immunität in Verbindung mit ihrer Diplomatentätigkeit im Büro der Vereinten Nationen (UNO) in Genf aufgehoben worden war.

Zwischen 2018 und 2021 wurden im Rahmen der Untersuchung vier natürliche Personen wegen Geldwäscherei und Urkundenfälschung per Strafbefehl verurteilt. Mehr als CHF 340 Millionen wurden zwecks Rückführung nach Usbekistan definitiv eingezogen. Aktuell sind im Strafverfahren gegen Gulnara Karimova und den zweiten Beschuldigten Vermögenswerte in der Höhe von mehr als CHF 440 Millionen gesperrt.

2021 wurde das Strafverfahren gegen Gulnara Karimova und den ehemaligen Geschäftsführer wegen Verdachts auf Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 2 StGB) ausgeweitet. 2022 erfolgte eine letzte Ausweitung des Verfahrens auf Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB).

«Office»: Zweck und Organisation
Laut Anklageschrift soll Gulnara Karimova mindestens von 2001 bis 2013 eine kriminelle hierarchische Organisation namens «Office» aufgebaut und geleitet haben, die aus mehreren Dutzend Personen und zahlreichen Unternehmen bestand. In der Schweiz soll die Organisation ihre Aktivitäten im Jahr 2005 aufgenommen haben, um dort insbesondere Gelder ihrer kriminellen Machenschaften in Bankverbindungen, Tresoren und Immobilien zu verstecken.

Insbesondere im Hinblick auf ihre Grösse, ihre Organisation, ihre Infrastrukturen, die Höhe der Beträge, über die sie verfügte, und die Qualifikation einiger ihrer Mitglieder soll «Office» ihre kriminellen Tätigkeiten wie ein professionelles Unternehmen aus, unter Befolgung verbindlicher Regeln, einer strikten Aufgabenteilung und dem Einsatz von Gewalt und Einschüchterungsmethoden ausgeführt haben. Ermittlungen zufolge waren ungefähr hundert Unternehmen gegründet und dazu verwendet worden, die ganze Struktur zu verschleiern. Diese Unternehmen sollen Bankverbindungen in verschiedenen Rechtssystemen, insbesondere in der Schweiz besessen haben.

Tätigkeit in der usbekischen Telekommunikationsbranche
Die usbekische Telekommunikationsbranche, die seit Anfang der 2000er-Jahre eine sehr dynamische Entwicklung durchlaufen hat, gehörte zu den profitabelsten Sektoren des Landes. Laut Anklageschrift mussten ausländische Unternehmen, die in diesem Bereich einsteigen und tätig sein wollten, damals Schmiergelder an die Unternehmen von «Office» beziehungsweise zugunsten von Gulnara Karimova leisten, um so ihre entscheidende Intervention zu ihren Gunsten zu erhalten. In diesem Zusammenhang soll Gulnara Karimova ihren Doppelstatus als Präsidententochter und usbekische Amtsträgerin, wodurch sie einen unbegrenzten Einfluss auf die Beamten der Staatsgewalt hatte, genutzt haben, um den Unternehmen den Einstieg und die Tätigkeit auf dem Telekommunikationsmarkt zu ermöglichen.

Kriminelle Machenschaften in der Schweiz
Die Korruptionsgelder der Telekommunikationsunternehmen sollen anschliessend über komplexe Operationen auf verschiedene Bankkonten verteilt worden sein – über mehrere Länder und verschiedene Unternehmen –, bevor sie insbesondere in der Schweiz auf Bankverbindungen überwiesen wurden, die auf den Unternehmensnamen «Office» eröffnet worden waren. Die wirtschaftlich Berechtigten dieser Bankverbindungen waren laut Anklage «Strohmänner», um die Tatsache zu verschleiern, dass die effektiv Begünstigte Gulnara Karimova war. Die Ermittlungen in der Schweiz führten zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten von insgesamt ungefähr CHF 780 Millionen, bestehend aus Bankguthaben, einer Immobilie sowie Bargeld und Wertgegenständen aus Tresoren.

Anschuldigungen und Rolle der Beschuldigten
Gulnara Karimova wird beschuldigt, die Rolle der obersten Chefin der kriminellen Organisation «Office» ausgeübt zu haben. Sie soll zur Gründung und zum Aufbau dieser Organisation und ihrer kriminellen Aktivitäten, insbesondere zur Eröffnung von Bankverbindungen in der Schweiz auf den Namen der Mitglieder und der Unternehmen von «Office», der Überweisung krimineller Gelder sowie der Ausarbeitung fiktiver Dokumente und Fassaden zur Rechtfertigung dieser Zahlungen, beigetragen haben. Neben Gulnara Karimova wird der zweite Beschuldigte (ehemaliger Geschäftsführer der usbekischen Niederlassung eines russischen Telekommunikationsunternehmens) beschuldigt, ein «führendes Mitglied» von «Office» gewesen zu sein. Er soll insbesondere für die Ausarbeitung und Ausführung korrupter Schemata in der usbekischen Telekommunikationsbranche zuständig gewesen sein.

Eine Angelegenheit internationaler Tragweite
Die internationale Tragweite der Angelegenheit veranlasste zahlreiche Rechtssysteme dazu, in diesem Zusammenhang und insbesondere auf der Grundlage der Informationen der BA strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten. Es wurden mehrere Strafverfahren in Schweden, Frankreich, Norwegen, in den Niederlanden, den USA und in Grossbritannien eröffnet. Die Existenz von «Office» und zahlreiche von dieser kriminellen Organisation begangene Straftaten wurden in mehreren Gerichtsentscheiden in der Schweiz und im Ausland festgestellt. Darüber hinaus hat die BA in Zusammenhang mit dem Verfahren zahlreiche Rechtshilfeersuchen an insgesamt 19 Länder gestellt, beziehungsweise von diesen erhalten.

Antrag auf Einziehung
Im Rahmen der Anklage, die heute beim BstGer eingereicht wurde, fordert die BA ausserdem die Einziehung von Vermögenswerten von insgesamt über CHF 440 Millionen.

Schliesslich ist festzuhalten, dass das Strafverfahren wegen Verdachts auf mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften (Art. 305ter Abs. 1 StGB) und Geldwäscherei in schweren Fällen (Art. 305 Ziffer 1 und 2 StGB) im gleichen Kontext gegen die Privatbank Bank Lombard Odier & Co AG, eine der ehemaligen Vermögensverwalterinnen, und gegen Unbekannt weitergeführt wird.

Bis zur definitiven Urteilsverkündung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Ab Einreichen der Anklageschrift liegt die Zuständigkeit für weitere Informationen ausschliesslich beim BstGer.

Quelle der Meldung: Bundesanwaltschaft

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 September, 2023 17:30