Abwahl des äußerst umstrittenen Bundesanwalts Erwin Beyeler – Kann der Rechtsstaat jetzt aufatmen?
Die Bundesanwaltschaft entwickelte sich in den letzten Jahren zunehmend zu einem politischen Kampfapperat mit äußerst zweifelhaften Methoden. Zuletzt enthüllte die Weltwoche die unglaubliche Empfehlung von Erwin Beyeler für die Entlöhnung von Spitzel, Doppelagent und Drogenbaron Ramos: Eine illegale Erfolgsbeteiligung!
In der Nachkriegszeit agierte die Bundesanwaltschaft gegen Linke und brach hierbei auch Gesetze. Bundesanwalt René Dubois tappte in eine Falle und nahm sich im Anschluß sogar das Leben, nachdem herausgekommen war, daß er dem französischen Geheimdienst Fichen über mutmaßliche Unterstützer des algerischen Freiheitskampfes aushändigte. Er hatte sich durch die illegalen Aktionen erpreßbar gemacht und wurde von Geheimdienstleuten aus dem Ausland im Anschluß tatsächlich erpreßt, bevor er Selbstmord begangen hatte.
Die nachfolgenden Bundesanwälte taten sich durch das übereifrige Datensammeln und Fichen-anlegen (Fichenaffäre) hervor, wobei auch hier hauptsächlich gegen Linke agiert wurde.
Ein späterer Bundeanwalt, Rudolf Gerber, geriet ebenfalls wegen Mitmischeln in der Politik (keine Aufgabe der Bundesanwaltschaft! Sie hat sich um Verbrechen zu kümmern und nicht geheimdiensmäßig zu politisieren!) ins Zwielicht. Er kam einer Suspendierung zuvor, indem er zurücktrat, nachdem er im Fall Kopp ins Visier der Untersuchungen geraten war.
Der einzige Lichtblick bei der Bundesanwaltschaft schien die streitbare Carla del Ponte. Sie politisierte nicht, sondern versuchte wirklich, die Organisierte Kriminalität und Kriegsverbrechen anzugehen. Ihr kompromißloses Vorgehen gegen Geldwäsche, organisierte Kriminalität, Waffenschmuggel und grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität trug ihr den Spitznamen Carlita la pesta (Carlita, die Pest) ein. Sie war sogar derart tüchtig gegen die Organisierte Kriminalität, daß sie einmal sogar nur knapp einem Sprengstoffanschlag entging. Was geschah mit ihr? Sie wurde an den Internationalen Strafgerichtshof geschickt, was von den Medien einhellig als "Hinwegbeförderung" qualifiziert wurde.
Ganz anders ihre Nachfolger: Sie hatten es wieder mehr mit der Politik und beschmutzen das Ansehen der Bundesanwaltschaft als neutrale Ermittlungsbehörde massivst:
Zu Valentin Roschacher, der die sog. – nich ohne Grund nach ihm beannte – Roschacher-Affäre auslöste, erübrigt sich inzwischen jeglicher Kommentar (man siehe hierzu einfach die untigen Berichte oder gebe einfach in einer Suchmaschine "Roschacher-Affäre" ein).
Während die Bundesanwaltschaft in der Nachkriegszeit als politisches Instrument gegen Linke agierte, ist sie spätestens seit den 90er-Jahren ein politisches Instrument der Linken gegen die Rechts geworden und war über den Fall Holenweger (siehe untige Verweise) massiv in die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher verstrickt.
Die Bundesanwaltschaft sollte aufhören, sich als politisches Kampfinstrument zu verstehen und sich darauf konzentrieren, Verbrechen zu bekämpfen. Ansonsten müßte man ihren Auftrag ändern in "Gemeindiensteln zugunsten der gegenwärtigen politischen Macht gegen oppositionelle politische Kräfte". Dies kann es nicht sein.
Man kann daher nur hoffen, daß die Nachfolge von Bundesanwalt Erwin Beyeler (siehe untigen Kommentar von Nationalrat Dr. Ulrich Schlüer) eine seriöse und besonnene Persönlichkeit ist, die endlich die Bundesanwaltschaft einmal zur Ruhe kommen läßt anstatt laufend neue haarsträubenste Negativschlagzeilen im In- und Ausland zu produzieren.
Zum Schluß hatte die Schweiz mit dem umstrittenen Bundesanwalt Erwin Beyeler einen Mann an der Spitze, der bis heute den in Anbetracht seines Amtes äußerst schwerwiegenden Vorwurf der Lüge nicht entkräftet hat und der – wie eine Weltwoche-Enthüllung beweist – viel tiefer in den Einsatz des Drogenbarons Ramos verstrickt war, als er zugeben wollte. Hoffentlich gibt es endlich einen Neuanfang bei der Bundesanwaltschaft.
Ein aktuelle Kommentar aus der rechtskonservativen Schweizerzeit zur Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler:
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»
In der Bundesanwaltschaft rissen – ohne daß damit je Erfolge erzielt worden wären – in den letzten Jahren Sitten und Gebräuche ein, die mit einem ordentlichen Rechtsstaat immer weniger zu tun hatten.
Ist es auch nur im entferntesten rechtens, zur Jagd auf mögliche Geldwäscher einen notorischen Drogen-Kriminellen aus Südamerika aus einem amerikanischen Gefängnis heraus als «Vertrauensperson» zu engagieren und auf unbescholtene Bürger, gegen die weiter kein Anfangsverdacht vorliegt, einfach anzusetzen?
Ist es rechtens, einem solchem als Agent gedungenen verdeckten Ermittler in diametralem Widerspruch zu geltendem schweizerischem Recht eine hohe Gewinnbeteiligung anzubieten an möglichen – in Tat und Wahrheit nie eingetretenen – Fahndungserfolgen, zu denen der Agent mit seinen Methoden gewisse Vorarbeit geleistet haben könnte?
Ist es haltbar, wenn der amtierende Bundesanwalt jede Mitwirkung am Engagement dieses verdeckten Agenten abzustreiten sucht – obwohl ihm aufgrund existierender Korrespondenzen schließlich nachgewiesen werden konnte, daß er als damaliger Chef der Bundeskriminalpolizei nicht bloß beim Engagement des «Vertrauensmannes» mitbeteiligt war, daß zusätzlich die Idee der illegalen Gewinnbeteiligung des verdeckten Ermittlers an denkbarem Fahndungserfolg vom damaligen Bundeskriminalpolizei-Chef, identisch mit dem vor wenigen Tagen abgewählten Bundesanwalt, ausging?
Ist der Entscheid nachvollziehbar, daß am Engagement dieses verdeckten Ermittlers selbst dann noch festgehalten wurde, als sich die Indizien markant verdichteten, daß Agent Ramos ein gleichzeitig auch in den Diensten der USA stehender Doppelagent war?
Ist es im entferntesten akzeptabel, daß ein zuvor unbescholtener Bankier, gleichzeitig Oberst im Generalstab, verhaftet und gefangengesetzt wird allein aufgrund einer ihn anschwärzenden Behauptung des gegebenenfalls am Gewinn der Aktion beteiligten Doppelagenten?
Kann rechtsstaatlich auch nur im entferntesten verantwortet werden, daß der verhaftete Bankier fast acht Jahre lang von der Bundesanwaltschaft in einer Untersuchung behalten wird – obwohl seit Jahren klar ist, daß die vom Doppelagenten dem Bankier unterschobene angebliche Geldwäsche nie und nimmer für eine Anklage-Erhebung taugte – weil irgendwie haltbare Indizien dafür nie beigebracht werden konnten?
Darf rechtsstaatlich zugelassen werden, daß einer, der ohne hinreichenden Grund jahrelang fälschlicherweise einer Straftat verdächtigt worden ist, einfach in der Strafuntersuchung behalten wird, bis irgend etwas anderes ausgemacht werden kann, das man als Anklage-tauglich bezeichnet – obwohl das mit der neuen Beschuldigung verbundene, in Frankreich gelaufene Verfahren dort schon längst zuvor hatte eingestellt werden müssen, weil nichts dran war? Und das schließlich dann auch in der Schweiz zu einem Freispruch in allen Punkten geführt hat?
Hat es mit Rechtsstaat noch irgendwie zu tun, wenn jemand – allein aufgrund von Anschuldigungen eines gewinnbeteiligten kriminellen Doppelagenten – so lange in Untersuchung gehalten wird, bis er seine Firma, seine Existenz und seinen Ruf verloren hat – und der dann erst acht Jahre nach Untersuchungseröffnung von allen gegen ihn erhobenen Verdachtsmomenten freigesprochen werden muß?
Das waren die hauptsächlichsten Fragen, welche diejenigen beantworten mußten, welche zur Person Beyeler als Bundesanwalt am 15. Juni 2011 Stellung zu nehmen hatten.
Die Antwort fiel aus zugunsten der Glaubwürdigkeit des Rechtstaates Schweiz und gegen Machenschaften, die offensichtlich als geringer denn bloß als zweifelhaft eingeschätzt wurden.
Ulrich Schlüer, Nationalrat
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