Polizei Schweiz
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Aargau: Waffen sichergestellt

 Vergangene Woche musste die Polizei in zweimal aufgrund von Drohungen einschreiten. Bei Hausdurchsuchungen stellte sie etliche Schußwaffen und Messer sicher.

Gemeindepersonal bedroht

Ein älterer Mann erschien am Donnerstagnachmittag, 17. November 2011, auf der Kanzlei einer Gemeinde im oberen Fricktal. Im Verlauf des Gesprächs wurde er ausfällig und sprach Drohungen gegen das Personal aus. Da der Verdacht bestand, daß der Mann im Besitz von Waffen sein könnte, schaltete die Gemeinde sofort die Kantonspolizei ein.

Patrouillen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei Oberes Fricktal trafen den renitenten Senioren wenig später im Dorf an. Die Polizei durchsuchte anschließend seine Liegenschaft und stiess im Schuppen auf Dutzende von Gewehren und Munition. Sämtliche Waffen wurden sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat eine Strafuntersuchung eröffnet.

Zahlreiche Messer in Wohnung

In der Nacht auf Samstag, 19. November 2011, ging bei der Kantonspolizei die Meldung ein, daß ein Mann in seiner Wohnung im Bezirk Aarau am Ausrasten sei und Personen bedrohe. Als die Patrouillen der Kantonspolizei und der Regionalpolizei eintrafen, hatte sich der 38-jährige Schweizer im Haus eingeschlossen. Aus dem Innern ertönte laute Musik. Auch gegenüber den Polizisten verhielt sich der Mann sehr aggressiv und schien auch verwirrt zu sein. Es gelang der Polizei schließlich, den Mann zu überwältigen und in Handschellen zu legen. Ein Amtsarzt wies ihn dann aufgrund seines Zustandes in eine psychiatrische Klinik ein.

In der Wohnung fanden die Polizisten neben Rückständen von Drogen zahlreiche Messer verschiedenster Art. Diese waren zwar mehrheitlich legal, wurden aber aufgrund der psychischen Verfassung des Mannes sichergestellt.

Polizei handelt sofort

Die beiden Beispiele zeigen auf, wie die Polizei bei Interventionen und Zwangsmaßnahmen bei Privatpersonen immer wieder auf Waffen stößt. Bei entsprechenden Meldungen handelt die Kantonspolizei sofort und greift zur Gefahrenabwehr mit den notwendigen Mitteln durch. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Drohungen im Raum stehen oder sich Personen in einem Ausnahmezustand befinden. Straftaten werden der Staatsanwaltschaft konsequent zur Anzeige gebracht.

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 November, 2011 15:46