Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Zug ZG – Alkoholisiert oder mit Drogen unterwegs

Über das letzte Wochenende wurden acht Fahrzeuglenkende kontrolliert, welche alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs waren.

Von Freitagabend bis Sonntagmorgen (26. bis 28. Juli 2019) hat die Zuger Polizei im Kanton Zug acht Personen im Alter zwischen 19 und 49 Jahren angehalten, die in nicht fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug lenkten. Eine Frau und drei Männer wurden mit Atemalkoholwerten zwischen 0.51 mg/l und 0.77 mg/l gestoppt. Drei weitere Männer waren unter Drogeneinfluss unterwegs, einer von ihnen war erst im Besitze des Lehrfahrausweises.

Ein alkoholisierter Autofahrer verursachte in Oberwil einen Selbstunfall und entfernte sich danach unerlaubt von der Unfallstelle (vgl. Medienmitteilung Nr. 194).

Den fehlbaren Fahrzeuglenkern wurde der Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen und sie müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Ein Lenker verfügte über einen ausländischen Führerausweis, er wurde mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt.

Im Hinblick auf die kommenden Festivitäten rund um den Nationalfeiertag möchten wir die folgenden Hinweise wieder in Erinnerung rufen:

«Wer fährt – trinkt nicht!»

Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder bilden Sie Fahrgemeinschaften, wenn Sie die Absicht haben Alkohol zu trinken.

Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.

Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.

Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».

Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

Kapo ZG

  Redaktion Polizei-Schweiz       29 Juli, 2019 14:19