Polizei Schweiz
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Zug: Stand-up-Paddler auf Zugersee in Seenot geraten

Auf dem Zugersee sind drei Personen auf zwei Stand-up-Paddel von der Strömung erfasst und abgetrieben worden. Mit Unterstützung konnten sie wieder zurück ans Ufer paddeln. Verletzt wurde niemand.

Am Donnerstag (13. August 2020), kurz vor 11:45 Uhr, erreichte die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei die Meldung, dass auf dem Zugersee drei Personen in Seenot geraten sind. Un- verzüglich rückten die Einsatzkräfte, darunter auch die Seerettung der Freiwilligen Feuerwehr Zug (FFZ), vor Ort aus.
Die drei Personen, eine 48-jährige Frau, ihre 11-jährige Tochter sowie eine ebenfalls 11-jährige Kollegin, begaben sich zuvor zwischen Zug und Walchwil mit zwei Stand-up-Paddel und ohne Schwimmweste ins Wasser. Nach einigen Minuten wurden sie durch die auf dem See vorhan- dene Strömung voneinander getrennt und in Richtung Arth abgetrieben.

Ein Ehepaar, welches sich ganz in der Nähe aufhielt, wurde auf die Situation aufmerksam. Während die Frau die Rettungskräfte alarmierte, begab sich der Mann ebenfalls auf einem Stand-up-Paddle zu den beiden Kindern.
Unter Mithilfe des Mannes sowie der Seerettung der Freiwilligen Feuerwehr Zug (FFZ) konnten die drei in Seenot geratenen Personen selbstständig wieder ans Ufer zurückkehren. Verletzt wurde niemand.

Damit der Ausflug nicht ins Wasser fällt, sind die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten:

• Wer mit dem SUP mehr als 300 Meter auf einen offenen See hinausfährt oder auf einem Fluss unterwegs ist, muss eine Schwimmweste dabeihaben. Diese auch zu tragen ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

• SUP müssen kein Kennzeichen (Schiffsnummer) haben. Sie müssen aber gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers tragen.

• Bei Nacht und schlechter Sicht müssen SUP mit einem gut sichtbaren weissen Rund- umlicht beleuchtet sein.
Weitere Auskünfte

Zuger Polizei

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 August, 2020 14:00