Polizei Schweiz
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Zürich: Fenstersturz am Rindermarkt war kein Tötungsdelikt – Ehemann aus Haft entlassen

Fenstersturz am Rindermarkt in Zürich: Der anfängliche Verdacht eines Gewaltverbrechens (siehe vorausgegangene Polizeimeldungen) hat sich in der Untersuchung der Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte nicht bestätigt. Das Verfahren wird eingestellt.

In Zusammenhang mit einer am frühen Donnerstagmorgen, 18. Dezember 2008 aus dem 4. Stock einer Liegenschaft beim Rindermarkt in Zürich gestürzten und dabei tödlich verletzten 41-jährigen Frau wurde der zum Zeitpunkt des Sturzes in der gemeinsamen Wohnung anwesende Ehemann der Verstorbenen aufgrund verschiedener Umstände anfänglich verdächtigt, in strafrechtlicher Hinsicht etwas mit dem Ableben seiner Frau zu tun zu haben. Er bestritt dies von Anfang an und wurde in Untersuchungshaft versetzt.

Die nunmehr vorliegenden Gutachten und Berichte von Fachstellen der Polizei und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich hinsichtlich der gesicherten Spuren lassen die Annahme eines dringenden Tatverdachts gegen den 43-jährigen Ehemann nicht mehr zu.

Gegenteils ist davon auszugehen, daß die zu Tode gestürzte Frau nicht Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Ihr Ehemann wurde am vergangenen Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen, und das Verfahren wird in naher Zukunft eingestellt.

  Redaktion Polizei-Schweiz       9 Februar, 2009 18:29